Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Führerschein weg - auch mit dem Fahrrad?

Die Fahrradsaison hat wieder begonnen - die Grillsaison auch. Mit dem Fahrrad zur Grillparty gefahren und betrunken wieder zurück; das kann Folgen haben.
Der Führerscheinentzug bzw. Entzug der Fahrerlaubnis ist auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad möglich.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Rad-fahrer mit mindestens 2,09 Promille auf dem Fahrrad unterwegs war und die Fahrerlaubnisbe-hörde dem Radfahrer dessen Fahrerlaubnis der Klasse C1E (früher Klasse 3) entzogen hatte.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf einem Fahrerlaubnisinhaber, welcher als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilge-nommen hat, die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird.

Pressemiteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Urteil des BVerwG vom 21. Mai 2008; AZ 3 C 32.07