Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Neues vom Edel-Blitzer Poliscan Speed

Wir berichteten bereits über eine Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim, welches ein Bußgeldverfahren betreffend einer mit diesem Messgerät erfassten Geschwindigkeitsüberschreitung im Januar 2009 eingestellt hat, weilnach dem seinerzeitigen Sachstand des Gerichts die Messung mit Poli Scan Speed nicht ausreichend zuverlässig nachgeprüft werden könne, um mögliche Fehler auszuschließen.

Bei Poliscan Speed handelt es sich um ein seit 2007 von der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) für Geschwindigkeitsmessungen in Deutschland zugelassenes Laser-Geschwindigkeitsmessgerät, welche nach Herstellerangaben den gesamtem befahrbaren Bereich einer Straße abtasten und auf diese Weise Messungen - beispielsweise des ankommenden Verkehrs - auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig durchführen können soll.

Der renommierte Sachverständige Dipl. - Phys. Dr. Ulrich Löhle aus Freiburg hat sich nun erneut in einer gutachterlichen Stellungnahme mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic Poliscan Speed beschäftigt. (abgedruckt in DAR 2009, 422)

Der Sachverständige Dr. Löhle kam zu dem Ergebnis, dass mehrere Zweifel an dem betreffenden Messsystem bestünden. Es bleibt weiterhin abzuwarten, zu welchem Ergebnis andere oder gerichtlich bestellte Sachverständige in konkreten Fällen kommen werden.