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Aktuelle Rechtssprechung betreffend Unfallregulierung: für den Geschädigten und gegen die Haftpflichtversicherer!

Die Haftpflichtversicherer versuchen immer wieder bei der Regulierung von Verkehrsunfällen unberechtigte Kürzungen von Schadenpositionen vorzunehmen; insbesondere im Bereich der Stundenverrechnungssätze, der Verbringungskosten und der Ersatzteilaufschläge im Rahmen der fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten.

Dem Geschädigten steht nämlich frei, ob er sein Fahrzeug überhaupt reparieren lässt und falls ja, wie und in welchem Umfang. Lässt er das verunfallte Fahrzeug nicht reparieren oder repariert er selbst, muss der Schaden im Rahmen der fiktiven Abrechnung reguliert werden.

So hat das Amtsgericht Bad Oeynhausen in seinem Urteil vom 3. Februar 2009, Aktenzeichen 11 C 93/08 entschieden, dass der Geschädigte auch bei fiktiver Abrechnung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt erstattet verlangen kann.

Das Amtsgericht Aachen hat in seinem Urteil vom 6. März 2009, Aktenzeichen 116 C 340/08 auch so entschieden mit dem Argument, dass sich der Geschädigte nicht auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mit der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Schädigers durch einen Partnervertrag verbundenen - auch markengebundenen - Fachwerkstatt verweisen lassen muss.

In dieser Linie urteilte auch das Amtsgericht Darmstadt mit Urteil vom 25. Februar 2009, Aktenzeichen 311 C 194/08. Das Amtsgericht Darmstadt entschied, dass der Geschädigte auch bei fiktiver Abrechnung die Kosten für eine markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf, ohne dass er sich auf niedrigere Stundenverrechnungssätze anderer, nicht markengebundener Werkstätten verweisen lassen muss.

Dass der Geschädigte auch bei fiktiver Abrechnung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf, urteilten auch unter anderem das Amtsgericht München (Urteil vom 9. März 2009, Aktenzeichen 345 C 3355/09); das Amtsgericht Rendsburg (Urteil vom 33. April 2009, Aktenzeichen 3 C  882/08; das Amtsgericht Wiesbaden (Urteil vom 6. März 2009, Aktenzeichen 93 C 537/08-40) und das Amtsgericht Bocholt (Urteil vom 18. Februar 2009, Aktenzeichen 4 C 319/08).

Auch auf Landgerichtsebene tut sich was: die Landgerichte Bochum (Urteil vom 3. April 2009, Aktenzeichen I-10 S 61/08) und Dortmund (Urteil vom 30. Januar 2009, Aktenzeichen 4 S 166/08) sprachen dem Geschädigten auch bei fiktiver Regulierung die Kosten beziehungsweise Stundenverrechnungssätze einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt zu.