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OLG Jena verneint Beweisverwertungsverbot bei Verkehrsüberwachung durch Videoaufzeichnung

Das OLG Jena (Beschluss vom 06.01.2010 - 1 Ss 291/09) hatte im Rahmen einer Rechtsbeschwerde über einen Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 51 km/h zu entscheiden.

Das OLG sah das Messverfahren als verfassungskonform an und vertrat die Argumentation, dass ein verdachtsunabhängiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung nicht stattfände.

Es begründete seine Entscheidung damit, dass die betreffende Geschwindigkeitsmessanlage nicht verdachtsunabhängig aufzeichne sondern lediglich in einem konkreten Verdachtsfall Fotoaufnahmen ausgelöst würden. Damit stünde dies auch im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.8.2009 (2 BvR 941/08). (Quelle: LexisNexis Strafrecht).

Mittlerweile liegen also beachtenswerte obergerichtliche Entscheidungen vor.

Die Oberlandesgerichte Bamberg (Beschluß vom  15.10.2009 - 2 Ss OWi 1169/09; Abstandsunterschreitung) und Jena (Geschwindigkeitsüberschreitung) sehen keine verbotene Beweiserhebung, während das Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 27.11.2009 (AZ Ss Bs 186/09; Abstandsunterschreitung) eine solche zu Gunsten des abgebildeten Fahrers annimmt.