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Die Winterreifenpflicht ist da: Neuregelung - Wetterverhältnisse; Reifenbeschaffenheit und Verdoppelung der Bußgelder

Der Bundesrat hat am 26.11.10 der Neufassung der Winterreifenverordnung (Änderung der Straßenverkehrsordnung) zugestimmt.

Laut dem ursprünglichen Entwurf, welcher modifiziert übernommen wurde, sind M+S-Reifen geeignet und gelten daher als “Winterreifen”. Ebenfalls als geeignet werden Ganzjahresreifen mit M+S-Symbol angesehen.

In Kurzfassung:

* Die Reifenbeschaffenheit wurde konkretisiert und Wetterverhältnisse erstmals benannt (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte)

* Die Pflicht der alten Regelung ( Frostschutz in der Scheibenwaschanlage) ist entfallen

* Die Neuregelung gilt für Autos, LKW, Motorräder

* Auch für Nutzfahrzeuge wie z.B. Busse, aber mit Entlastung: Für Kraftomnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen und Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung von mehr als 3,5 Tonnen sollen auf den Antriebsachsen montierte Winterreifen genügen, um der Winterreifenpflicht zu entsprechen

* Befreiung für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen (z.B. Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr) , soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind

Hier geht es zu der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung.


Und die Bußgelder?

Alte Regelung:

* Fahrten bei Schnee, Eis, Matsch ohne Winterreifen € 20,-

* zusätzlich mit einer Verkehrsgefährdung € 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg

Neuregelung:

* Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Reifen, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen) € 40,- *(sowie 1 Punkt in Flensburg)

* bei einer zusätzlichen Behinderung € 80,- sowie 1 Punkt in Flensburg

Quelle: Bundesrat Beratungsvorgänge; Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung

Ab wann gilt die Neuregelung?

Die Bundesregierung dürfte die Verordnung in der geänderten Fassung voraussichtlich nächste Woche, also Anfang Dezember, in Kraft setzen. Jedenfalls ist dies zu erwarten…