Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Neues von Poliscan Speed - Freispruch AG Karlsruhe

Das Amtsgericht Karlsruhe hatte einen Fall einer Geschwindigkeitsmessung  mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed zu entscheiden.

Der Fall:

Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A8 Karlsruhe - Stuttgart. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Vorgeworfene Überschreitung: 31 km/h. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür ein Bußgeld von € 120,- und 3 Punkte in Flensburg vor.

Die Entscheidung:

Das Amtsgericht sprach den betroffenen Autofahrer frei. Vom Gericht wurde ein Sachverständiger eingeschaltet, welcher die Messung überprüfte. Er kam zu dem Ergebnis, dass der Auswerterahmen die herstellerseits zulässige Höchsthöhe überschritten habe und der Grund der Überschreitung nicht aufgeklärt werden konnte. Er schloß nicht aus, dass trotz der bei der Messung verwandten Softwareversion 1.5.5 es sich um eine Fehlzuordnung des Messergebnisses gehandelt haben könne.
Quelle: DAR 11/2011 S. 650 Beschluß AG Karlsruhe v. 12. 07. 2011, Aktenzeichen 7 OWi 460 Js 14650/11

Fazit:
Bei Auffälligkeiten des Auswerterahmens kann es ratsam sein, betreffende  Messungen mit Poliscan Speed besonders kritisch zu betrachten und überprüfen zu lassen.