Geblitzt! Was tun?
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Wieder neues von Poliscan Speed - Verfahren eingestellt

foto-poliscan-speed-kleinWir berichteten bereits über eine Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe vom 12.7.2011. Dort wurde ein Autofahrer freigesprochen, welcher mit dem laserbasierten Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed auf der A8 geblitzt worden war. Grundlage für den Freispruch war ein Gutachten, nach dessen Ergebnis der Auswerterahmen die vom Hersteller angegebene zulässige Höchsthöhe überschritten haben soll.

Ein vergleichbarer Fall ist nun bei eine Geschwindigkeitsmessung eines Mandanten im Januar 2011 im Rhein-Main-Gebiet aufgetreten.

Auch hier wurde mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed gemessen, diesmal aber innerhalb geschlossener Ortschaft. Es wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h in einer 30er Zone vorgeworfen.

Die Messung wurde durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, Dipl. Ing.  Roland Bladt, Hohenahr, begutachtet. Der Sachverständige wertete im Rahmen der Begutachtung die komplette Messreihe aus.

Er kam zu dem Ergebnis, dass die herstellerseitig vorgegebene Rahmenhöhe der vom Messgerät generierten Auswerterschablone bei allen Messungen dieser Messreihe nicht eingehalten und teilweise erheblich überschritten worden war.

Das Amtsgericht Wiesbaden (AZ 80 Owi 5521 Js 24881/11) hat schließlich am 01.12.2011 das Verfahren eingestellt.

Fazit:

Da eine Abweichung der Rahmenhöhe auf den ersten Blick nicht ohne weiteres erkennbar wird und erst durch eine aufwendige fotogrammetrische Auswertung eines Beweisfotos nachgewiesen werden kann, ist es ratsam, betreffende  Messungen mit Poliscan Speed besonders kritisch zu betrachten und ggf. überprüfen zu lassen.