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Geblitzt mit ESO ES 3.0 - Verfahren nach Begutachtung eingestellt

Ein Mandant wurde  mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 (Softwareversion 1.002) in Hungen, Gemarkung Rodheim, geblitzt.

Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h. Im Verfahren vor der Bußgeldbehörde erging zunächst ein Bußgeldbescheid über € 240,- Bußgeld und 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Nach Einspruchseinlegung werfolgte Abgabe an das Amtsgericht Büdingen.

Dieses beauftrage den  öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, Dipl. Ing.  Roland Bladt, Hohenahr, mit der technischen Begutachtung der Messung.

Der Sachverständige kam u. a. zu dem Ergebnis, dass

  • die Dokumentation der Fotolinie nicht gem. den Vorgaben der Gebrauchanweisung erfolgt sei
  • nicht plausibel hätte nachgeweisen werden können, ob entsprechend den Vorgaben der Gebrauchsanweisung das Tatfahrzeug idealerweise mit der Fahrzeugfront an der Fotolinie abgebildet worden sei
  • der seitliche Abstand wegen nicht nachvollziehbarer Angaben im Messprotokoll zur Breite der Fahrspuren nicht auf Plausibilität hätte überprüft werden können

Das Verfahren wurde vom AG Büdingen schließlich am 13.06.2012 eingestellt.

Hier erfahren Sie mehr über den Einseitensensor ESO ES 3.0

Fazit:

Geschwindigkeitsüberschreitungen, gemessen mit ESO ES 3.0  sind überprüfbar. In dem vorliegenden Fall hat sich eine entsprechende Prüfung durchaus gelohnt.