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Blitzer-App auf Smartphone verboten

Eine Mercedesfahrer fiel auf, als er vom Beschleunigungsstreifen auf die A39 auffuhr ohne zu blinken. Dadurch wurde das auf dem rechten Fahrstreifen fahrende Fahrzeug zum Abbremsen gezwungen. Dies wurde von einer Polizeistreife beobachtet, die sich aufgrund dieses Fahrmanövers zu einer Verkehrskontrolle entschied. Ein Polizeibeamter bemerkte auf dem Armaturenbrett ein Smartphone. Darauf befand sich eine "Blitzer-App", die GPS-unterstützt die beim App-Betreiber hinterlegte Geschwindigkeitsmessstellen anzeigt. Der Autofahrer wurde zu einer Geldbuße von insgesamt € 75,- verurteilt.

Das OLG Celle ließ die Rechtsbeschwerde des Autofahrers zu, versagte ihr aber mit Beschluß vom 03.11.2015 den Erfolg. Es sah das mit der App bestückte Smartphone als technisches Gerät an,  das dafür bestimmt sei, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Quelle: OLG Celle, Beschluss vom 03. November 2015 – 2 Ss (OWi) 313/15 –, juris

Tags: Smartphone, Blitzer-App, Handy