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Führerschein gerettet durch Dashcam-Aufnahme

Der Fall:

Gegen einen Mandanten wurde wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)  ermittelt:  Ein LKW-Fahrer erhob den Vorwurf, dass der Mandant mit dem PKW ihn überholte habe , knapp vor ihm eingeschert sei und es dann nach einer grundlosen Bremsung zum Auffahrunfall gekommen sei, den der LKW-Fahrer nicht mehr habe verhindern können. Zum Beweis übergab der LKW-Fahrer der Polizei eine Speicherkarte, die einen von einer in der Windschutzscheibe des LKW befestigten Dashcam gefertigten Film enthielt. 

Die Staatsanwaltschaft erwog einen vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Auf dem Film befand sich auch der betreffende Verkehrsvorgang. Es kam zwar schlußendlich zu einem Auffahrunfall; mit Hilfe des von der Dash-Cam gefertigten Videos konnte jedoch mit  einer Verteidigungsschrift eine  Einstellung des Verfahrens gem. § 153 StPO erreicht werden.

Die Staatsanwaltschaft  gab den Vorgang nach der Einstellung des Strafverfahrens an die zuständige Bußgeldstelle ab.

 

Fazit:

Es drohte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.  Dies konnte im vorliegenden Fall durch die Videoaufzeichnung der Dashcam verhindert werden. Die Besonderheit dabei war im vorliegenden Fall, dass der Film nicht im PKW des Angezeigten, sondern im Fahrzeug des Anzeigenerstatters gefertigt wurde. Die Rechtsprechung hinsichtlich der Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel ist noch relativ jung und nicht einheitlich.

 

 

Tags: Entzug der Fahrerlaubnis, Dashcam, Auffahrunfall, Beweismittel