In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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LG Hamburg: "Kostenlos Bußgeld los" = irreführende Werbung
Ein legal-tech - Portal im Internet warb dort u.a. mit folgenden Aussagen:
„Kostenlos Bußgeld los“
und/oder
„Kostenlos für Sie bearbeiten unsere Anwälte Ihren Fall, vom Einspruch bis zur Verfahrenseinstellung“.
Der deutsche Anwaltverien (DAV) hielt diese Angaben für irreführende Werbung i.S. v. § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und erhob Klage gegen die Betreiberin des Portals.
Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Paderborn wegen "fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens und Gefährdung Anderer - die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde -". zu einem Bußgeld von € 320,00, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot verurteilt.
Der vorgeworfene Rotlichtverstoß hatte seine Grundlage in der Aussage eines Polizeibeamten, der eine Rotlichtphase von 3-5 Sekunden schätzte.
Früher noch vom Verwarnungsgeld ohne Punkte, ab jetzt Bußgeld ; auch mit Fahrverbot. Hier sind die entsprechenden Änderungen der StVO ab dem 13.10.2017:
keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet: € 200,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER
keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Behinderung : € 240,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot
keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Gefährdung: € 280,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot
keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Unfallverursachung: € 320,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot
Auch ist die Behinderung von Einsartzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn (auch Martinshorn genannt) jetzt bußgeldbewehrt:
Ein Anhörungsbogen wird versandt, wenn ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird, z.B. man wird geblitzt und der Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes oder das Überfahrem einer roten Ampel, etc., wird erhoben. Oft befindet sich ein -mehr oder weniger erkennbares Fahrerbild darauf. Auf der Rückseite kann z.B. angekreuzt werden, ob der aufgeführte Verstoß zugegeben wird oder nicht.
Mit einem Anhörungsbogen wird oft ein Bußgeldverfahren einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet. (beginnt 60,- Euro Geldbuße) und mindestens einem Punkt in Flensburg und evt. auch 1-3 Monaten Fahrverbot; je nach Verstoß.