Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Poliscan Speed

Bezeichnung: Poliscan Speed auf Stativ
Poliscan Speed

Funktion:
laserbasierte (LIDAR) Geschwindigkeitsmessung mit digitaler Fotoeinrichtung

Einsatz:
stationär; mobil – Messung auf Stativ; Messung vom Fahrbahnrand. Messentfernung ca. 50 bis 20 m des ankommenden Verkehrs

Mögliche Messfehler / Fehler - was unter anderem bei einer Messung mit Poliscan Speed geprüft werden muss:

  • Erfolgte die  Aufstellung und die Inbetriebnahme des Messgeräts gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanleitung?
  • Erfolgte der Messbetrieb und/oder die Durchführung der Messungen gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanleitung?
  • Ist das Messprotokoll vollständig? Fehlen entscheidende Einträge?
  • Waren der Messbeamte /die Messbeamtin bzw. der oder die Bediener(in) des Messgeräts korrekt geschult? Oder liegen etwa veraltete Schulungsnachweise vor?
  • Durfte an der betreffenden Messstelle überhaupt mit dem eingesetzten Personal gemessen werden?
  • Wurde die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung vor Messbeginn überprüft? Wurde dies auch entsprechend dokumentiert?
  • Befand sich die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung in zulässigem Abstand zur Messstelle?
  • Waren die Messanlage korrekt geeicht?
  • Waren Private oder ein Dienstleister an der Messung beteiligt? Falls ja, in welchem Umfang?
  • Liegt ein Beweisverwertungsverbot bzgl. des Fahrerlichtbilds vor?
  • ...und vieles mehr prüfe ich für Sie!


Update 08.02.2011: Durch eine fehlerhafte verzögerte Kameraauslösung kann der Messwert fälschlicherweise einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden. Die geschilderte Fehlerproblematik soll nach bisherigen Erkenntnissen auch nur die alte Softwareversion 1.5.3 betreffen. Die neue Softwareversion 1.5.5 hat erst am 21.07.2010 ihre Zulassung durch die PTB erhalten und es sind derzeit noch längst nicht alle Messgeräte umgerüstet und neu geeicht.
Eine detaillierte Aufstellung der möglichen Fehlmessungen finden Sie im Beitrag Fehlzuordnungen bei Poliscan Speed von Dipl.-Ing. Roland Bladt (PDF).

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.

Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.

Besonderheit:

Laut Herstellerangabe soll das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät den gesamten befahrbaren Bereich einer Straße abtasten und auf diese Weise Messungen auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig durchführen können.

Bisher haben das OLG Frankfurt, das KG und das OLG Düsseldorf das Messverfahren als “standardisiertes Messverfahren” angesehen.

Auch gab es bereits von Sachverständigen durchgeführte Versuche. Mehr zu den Versuchen mit Poliscan Speed

 

Update Februar 2014:

Der Sachverständige Dipl. Phys.  Klaus Schmedding hat eine Auswertung von ca. 160 Falldatensätzen vorgenommen und dies in dem Aufsatz in der DAR( Deutsches Autorecht) veröffentlicht. Dort gibt er an, dass sowohl erhebliche Abweichungen bzgl. der ersten und letzten Erfassungsposition des Fahrzeugs, als auch der eigentlichen Messphase zum vorgeworfenen Geschwindigkeitswert festgestellt werden konnten.  Der Sachverständige spricht von einer Laufzeitmessung an unterschiedlich reflektierenden Bauteilen der Frontkarosserie, welche er als faktische Stufenprofilmessung bezeichnet. Im Endergebnis sieht er die geräteinterne zulässige Toleranzbreite der einzelnen Geschwindigkeitsmesswerte als zu groß an und vertritt die Auffassung, dass "diese sehr große" Bandbreite nicht selten Grund für Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid darstelle, wenn der Betroffene an seinem Tacho (nach dem Fotopunkt) eine geringere Geschwindigkeit abgelesen habe, als vorgeworfen.

Quelle: (Klaus Schmedding, Vitronic Poliscan Speed im (Stufen-) Profil; DAR 12/2013, S. 726 ff.)

 

Poliscan Speed Update Januar 2017

Aufsehenerregende Verfahrenseinstellung durch AG Mannheim. Es argumentierte u.a., dass es denkbar sei, dass der mittels Rohdaten bestimmte Geschwindigkeitswert mehr als die Verkehrsfehlergrenzen vom geeichten Messwert abweiche.

Nähers dazu unter: http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/263-neuer-messfehler-bei-poliscan-speed-ag-mannheim-stellt-verfahren-ein

 

Fazit:

Eine kritische Bewertung des Messvorgangs ist daher empfehlenswert; insbesondere dann, wenn Punkte und/oder ein Fahrverbot drohen.

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einer Messung mit Poliscan Speed? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 / 307 86 77

 

 

Erlaubte Geschwindigkeit eingehalten und trotzdem geblitzt mit Laser (LIDAR)-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed?

Wir berichteten über mögliche fehlerhafte Messwertzuordnung wegen verzögerter Fotoauslösung bei dem Lasermessgerät Poliscan Speed. Nachfolgend wird hier einmal eine alltägliche Verkehrssituation dargestellt:

Grafik Poliscanspeed MesssituationVon dem Geschwindigkeitsmessgerät werden die Fahrspuren 2 und 3 erfasst.

Der auf der zweiten Fahrspur fahrende Pkw B überholt rechtswidrig auf der rechten Fahrspur fahrenden Pkw A mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h.

Die Messung wird dann auch durch den verbotswidrig überholenden Pkw B ausgelöst.

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Fehlerhafte Messwertzuordnung mit Poliscan-Speed: Der Drängler auf der Autobahn

Wir berichteten bereits hier über eine mögliche fehlerhafte Messwertzuordnung bei dem laserbasierten Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed aufgrund verzögerter Fotoauslösung.

In diesem Beispiel wird eine oft vorkommende Verkehrssituation auf einer Autobahn dargestellt.

Zwei PKWs fahren auf der äußerst linken Spur, der hintere Pkw drängelt.

Grafik Poliscanspeed Drängler auf der AutobahnDie Szene spielt sich im Bereich einer Messstelle ab, von welcher Geschwindigkeitsmessungen mit Poliscan Speed erfolgen. Von dem Geschwindigkeitsmessgerät werden die Fahrspuren 2 und 3 erfasst.

Auf der dritten Fahrspur, also ganz links fährt der PKW B und löst die Geschwindigkeitsmessung aus. Hinter dem Pkw B fährt - ziemlich dicht auffahrend - der PKW A.  Pkw A missachtet offensichtlich den erforderlichen Sicherheitsabstand zu dem PKW B.

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