Verkehrsrecht aktuell

Erlaubte Geschwindigkeit eingehalten und trotzdem geblitzt mit Laser (LIDAR)-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed?
Über mögliche fehlerhafte Messwertzuordnung wegen verzögerter Fotoauslösung bei dem Lasermessgerät Poliscan Speed haben wir bereits berichtet.
In unserer Spezialrubrik Blitzer-Info haben wir über den Poliscan Speed eine Mess-Situation mit Schaubild dargestellt.
 

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Poliscan Speed

Bezeichnung: Poliscan Speed auf Stativ
Poliscan Speed

Funktion:
laserbasierte (LIDAR) Geschwindigkeitsmessung mit digitaler Fotoeinrichtung

Einsatz:
stationär; mobil – Messung auf Stativ; Messung vom Fahrbahnrand. Messentfernung ca. 50 bis 20 m des ankommenden Verkehrs

Mögliche Fehler:

Meßwertzuordnung, Dokumentation, fehlende Schulung des Messpersonals,Poliscan Speed in Säule

Update 08.02.2011: Durch eine fehlerhafte verzögerte Kameraauslösung kann der Messwert fälschlicherweise einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden. Die geschilderte Fehlerproblematik soll nach bisherigen Erkenntnissen auch nur die alte Softwareversion 1.5.3 betreffen. Die neue Softwareversion 1.5.5 hat erst am 21.07.2010 ihre Zulassung durch die PTB erhalten und es sind derzeit noch längst nicht alle Messgeräte umgerüstet und neu geeicht.
Eine detaillierte Aufstellung der möglichen Fehlmessungen finden Sie im Beitrag Fehlzuordnungen bei Poliscan Speed von Dipl.-Ing. Roland Bladt (PDF).

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.

Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.

Besonderheit:

Laut Herstellerangabe soll das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät den gesamten befahrbaren Bereich einer Straße abtasten und auf diese Weise Messungen auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig durchführen können.

Bisher haben das OLG Frankfurt, das KG und das OLG Düsseldorf das Messverfahren als “standardisiertes Messverfahren” angesehen.

Auch gab es bereits von Sachverständigen durchgeführte Versuche. Mehr zu den Versuchen mit Poliscan Speed