Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!
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    „LEIVTEC XV3: Stufeneffektbedingte Fehlmessungen können auftreten!“

    Seit 2009 zugelassen, ist das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 deutschlandweit im Einsatz. Sachverständige der DEKRA haben jetzt in zwei Messveranstaltungen im August und Septeber 2020 herausgefunden, dass bei Messungen durch Stufeneffekt - teils weit über die Verkehrsfehlergrenze hinausgehendende - Messfehler aufgetreten sind!

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    „In Heuchelheim bei Gießen geblitzt mit Poliscan Speed F1 HP? - Eine Überprüfung kann sich lohnen!“

    Eine Mandantin erhielt einen Bußgeldgescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Messung erfolgte mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed F1 HP stationär.

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    „Möglichkeit des Wegfalls des Fahrverbots wegen Härtefalls (Arbeitsplatzverlust) muss korrekt geprüft werden“

    Gegen den Betroffenen erging ein Bußgeldbescheid wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von THC mit einer Geldbuße von € 500,- und einem Monat Fahrverbot.

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    Firmenseminar: „Geblitzt was tun?“

    Der Umgang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Unternehmen mit Firmen- und/oder Dienstfahrzeugen werden oft täglich mit Verkehrsordnungswidrigkeiten konfrontiert.

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    „Blitzer-Info“

    Funktion, Einsatz, Messfehler

    Vorstellung der aktuell in Deutschland eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte und Hinweise auf mögliche Fehlerquellen bei den jeweiligen Geräten.

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Wofür gibt´s eigentlich ein Fahrverbot? 

Fahrverbote gibt es bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten wie z.B.

  • mit 121 km/h durch die Autobahnbaustelle gefahren;
  • mit 81 km/h durch die Ortschaft gefahren;
  • mit 38 km/h am mit Warnblinklicht haltenden Bus vorbei gefahren
  • Navi, Handy oder Tablet während der Fahrt in der Hand gehalten mit Gefährdung oder Sachbeschädigung (Unfall)
  • Verkehrsteilnahme nach Konsum von Cannabis mit 3,5 ml/ng THC im Blutserum
  • Vorfahrtsverletzung mit Unfall

aber auch bei einer Verurteilung zu einer Verkehrsstraftat durch Urteil oder Strafbefehl wie z.B.

Wie lang dauert denn ein Fahrverbot?

Im Bereich einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Fahrverbote von einem bis drei Monate verhängt werden; bei Verkehrsstraftaten bis zu 6 Monate. 

Was kann ich dagegen unternehmen?

Im Rahmen einer geschickten Verteidigungsstrategie eröffnen sich Möglichkeiten, auf den Abgabetermin einzuwirken. Ein versierter Verteidiger wird auch prüfen, ob die Kriterien für einen Ausnahmefall vorliegen, in welchen z.B. eine Verdoppelung der Geldbuße gegen Wegfall des Fahrverbots erreicht werden kann. Auch gibt es die Möglichkeit, mit einer verkehrspsychologische Maßnahme den Wegfall eines Fahrverbots zu erreichen.

Und wenn ich nichts unternehme? 

Das Fahrverbot tritt bei Ausspruch in einem Bußgeldbescheid entweder mit dessen Rechtskraft oder einer "Schonfrist" von 4 Monaten später in Kraft.
Die Viermonats- „Schon“-Frist wird eingeräumt, wenn gegen den Betroffenen in den letzten zwei Jahren vor der betreffenden Ordnungswidrigkeit kein Fahrverbot verhängt wurde und auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht noch verhängt wird.

Wird dem Betroffenen die 4-Monats-Frist bewilligt, so kann er den Führerschein jederzeit innerhalb dieser Frist, spätestens jedoch am letzten Tag vor Ablauf abgeben.

Die Viermonats-Frist wird dagegen nicht eingeräumt, wenn in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot gegen den Betroffenen verhängt wurde.

Der Führerschein muss dann sofort abgegeben werden, da unabhängig davon, ob der Führerschein sich noch in den Händen des Betroffenen befindet, das Fahrverbot nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam wird.

Und wenn ich überhaupt nicht gefahren bin?

Wenn ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, obwohl man nicht gefahren ist (wen z.B. ein Freund, dem das Auto überlassen wurde, gefahren ist) , kann man nichts mehr dagegen unternehmen; es sei denn es liegt ein Wiedereinsetzungsgrund vor.

Wie und wohin den Führerschein abgeben?

In der Regel erfolgt die Abgabe des Führerscheins durch Übersendung an die betreffende Behörde. Der Führerschein muss nämlich während der Zeit des Fahrverbotes amtlich verwahrt werden.
Wird der Führerschein allerdings nicht freiwillig herausgegeben, dann wird er beschlagnahmt, was mit weiteren Kosten verbunden sein kann.

Besonderheit Bayern:

Hat man seinen Wohnsitz in Bayern und wird dort geblitzt, dann kann man nach Rechtskraft den Führerschein auch bei einer Polizeidienstelle abgeben.

Die Behörde

vermerkt den Zeitraum des ausgesprochenen Fahrverbotes und verwahrt den Führerschein. Danach sendet sie den Führerschein automatisch und rechtzeitig kurz vor Ablauf wieder an den Betroffenen zurück. Mit dabei ist dann ein Begleitschreiben, in welchem genau das Datum aufgeführt ist, wann der Betroffene wieder fahren darf. Es kann also sein, dass der Betroffene den Führerschein schon wieder in der Post hat, aber zum Beispiel erst einen oder zwei Tage später wieder fahren darf. Daran sollte er sich genau halten, da ansonsten der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwirklicht wird.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wenn derjenige dann dennoch ein Kraftfahrzeug führt, verwirklicht er den Straftatbestand des § 21 StVG: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dann droht ein Entzug der Fahrerlaubnis!

Weitere Informationen zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens

Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einem Fahrverbot? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 / 30786 77

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm

Tags: geblitzt, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Cannabis, Vorfahrtsverletzung