Verkehrsrecht aktuell
Erlaubte Geschwindigkeit eingehalten und trotzdem geblitzt mit Laser (LIDAR)-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed?Über mögliche fehlerhafte Messwertzuordnung wegen verzögerter Fotoauslösung bei dem Lasermessgerät Poliscan Speed haben wir bereits berichtet.
In unserer Spezialrubrik Blitzer-Info haben wir über den Poliscan Speed eine Mess-Situation mit Schaubild dargestellt.
Straßenverkehrsgefährdung
Straßenverkehrsgefährdung - nur ein "normales" Überholmanöver...?
„Puuh, das war knapp“, sagte sich Tom B., als er den Überholvorgang gerade noch vor Erreichen des Gegenverkehrs beenden konnte.
Der Überholte quittierte sein Wiedereinscheren auf die rechte Fahrbahn mit einer unübersehbaren Lichthupensalve. Tom B. denkt sich noch, „Was will der denn? Ist doch nix passiert." und macht in Richtung des gerade überholten Fahrzeugs eine abwinkende Handbewegung mit der rechten Hand.
Der Überholte fährt auf dem nächsten Weg zur Polizei und berichtet, dass er eine Vollbremsung machen musste, um eine Kollision zu verhindern und dann auch noch zum Dank einen Stinkefinger gezeigt bekommen habe.
Ladung zur Vernehmung bei der Polizei
Zwei Wochen später: Tom B. wird unwohl, als ihm eine Ladung zur Vernehmung in der Polizeidienststelle seines Heimatorts ins Haus flattert. Der Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung.
Dies ist nur ein Fallbeispiel. Solche und ähnliche Vorgänge ereignen sich aber täglich im Straßenverkehr.
Mit einem solchen Ermittlungsverfahren ist nicht zu spaßen.
In obigem Fall könnte Tom B. vorgeworfen werden, im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt zu haben. Da der Überholte die Hand offenbar als Stinkefinger deutete, kommt auch noch der Vorwurf einer Beleidigung im Straßenverkehr hinzu.
Empfindliche Strafen
Manch Vorwürfe sind berechtigt, manche nicht. Im Falle einer Verurteilung droht Tom B. eine empfindliche Geldstrafe, eine mehrmonatige Führerscheinsperre sowie 7 Punkte (Straßenverkehrsgefährdung) + 5 Punkte (Beleidigung) in Flensburg.
Auch hier lohnt sich die Einschaltung eines im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts.
Fragen zu Einzelheiten der Gefährdung des Straßenverkehrs beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Romanus Schlemm gern.
