Freispruch AG Gießen - Geschwindigkeitsmessung durch Einseitensensor eso ES 3.0 mit nicht mehr zugelassenen Softwareversion
Das Amtsgericht Gießen hatte in dem Verfahren 5214 OWI – 104 Js 30766/09 am 19.02.2010 über einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu entscheiden. Dem betroffenen Autofahrer wurde vorgeworfen, außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h überschritten zu haben.
Im Bußgeldbescheid wurde eine Geldbuße in Höhe von 80 EUR sowie ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt.
Nach Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das Amtsgericht Gießen abgegeben.
Gutachten zur Geschwindigkeitsmessung - Software nicht mehr zugelassen
Nach entsprechender Rüge des Messvorgangs hat das Amtsgericht Gießen ein Gutachten zur Geschwindigkeitsmessung von einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen anfertigen lassen. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass das zum Einsatz gekommene Messgerät eso Einseitensensor ES 3.0 zum Zeitpunkt der Messung mit einer zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr zugelassenen Software betrieben wurde.
Das Amtsgericht hat das Messergebnis verworfen und den Autofahrer freigesprochen