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Lasermessung eines Motorrads in 30er Zone mit Riegl FG-21P – Verfahren eingestellt

Der Vorwurf:
Mit Motorrad begangene Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft in 30er-Zone. Zum Einsatz kam das Messgerät Riegl FG-21P. Hierbei handelt es sich um ein handliches Lasergeschwindigkeitsmessgerät, mit welchem gerne Motorräder gemessen werden.
Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit diesem Gerät bekommt man gar nichts mit, da weder geblitzt noch gefilmt wird. Der Messbereich geht sogar bis 1000 m!

Der Nachteil an diesem Messverfahren ist: Es gibt weder ein Beweisfoto, noch ein Beweisvideo.

Riegl FG-21P
In dem gegenständlichen Verfahren wurde unserem Mandanten ein Geschwindigkeitsverstoß von 45 km/h zu Last gelegt und es drohten neben dem Bußgeld von 200,- €, 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Im Rahmen der Bearbeitung kam dann heraus, dass erhebliche Zweifel an der Zuordnung des abgelesenen Messwerts zu dem Motorrad bestanden, zumal auch noch ein Überholmanöver des Motorrads von den Messbeamten beobachtet worden war.
Ein Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten  Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, Dipl. Ing. Rolandt Bladt, Hohenahr, dokumentierte und bestätigte die Zweifel.

Im Endergebnis überwiegten schließlich die Zweifel an der Richtigkeit der Messung, so dass das Verfahren vom Amtsgericht Iserlohn in der Haputverhandlung nach Beweisaufnahme (Beschluß vom 04.05.11, AZ 18 Owi 876 Js 25/11-79/11) eingestellt wurde.

Fazit:

Es kann durchaus lohnenswert sein, Messungen – nicht nur von - Motorrädern mit dem Lasermessverfahren Riegl FG-21P im Rahmen der Verteidigung überprüfen zu lassen.