Verkehrsrecht aktuell

Erlaubte Geschwindigkeit eingehalten und trotzdem geblitzt mit Laser (LIDAR)-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed?
Über mögliche fehlerhafte Messwertzuordnung wegen verzögerter Fotoauslösung bei dem Lasermessgerät Poliscan Speed haben wir bereits berichtet.
In unserer Spezialrubrik Blitzer-Info haben wir über den Poliscan Speed eine Mess-Situation mit Schaubild dargestellt.
 

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Riegl FG 21-P

Bezeichnung: Riegl F 21 P
Riegl FG 21-P

Funktion:

Geschwindigkeitsmessung – Lasermessverfahren ohne Foto- oder Videodokumentation

Einsatz:

mobil – Messung aus der Hand oder mit Stativ; Messbereich bis 1000 Meter

Mögliche Fehler:

z.B. fehlerhafte Kalibrierung (Aligntest) , Fehlmessungen (siehe unten), Dokumentation

Besonderheit:

Mit diesem Geschwindigkeitsmessgerät wird weder geblitzt, noch gefilmt. Es erfolgt somit weder eine Fotodokumentation, noch eine Videoaufzeichnung. Da der Messbereich bis 1000 m reicht, erfolgt die Messung meist in einem Moment, in welchem der Betroffene noch gar nichts davon ahnt oder gar merkt! Nach der Messung wird angehalten mit Personalienfeststellung und Mitteilung des Vorwurfs. Insbesondere werden daher auch Motorräder gemessen.

Die eigentliche Messung ist somit objektiv nicht nachvollziehbar; es kommt auf die Aussage des Messbeamten und die Dokumentation der Messung an.

Es können Fehlmessungen bzw. eigentlich Fehlzuordnungen dergestalt vokommen, dass der Messbeamte ein vermeintlich anvisiertes Fahrzeug glaubt gemessen zu haben, in Wirklichkeit aber z.B. ein dahinter fahrendes Fahrzeug den Laserstrahl reflektiert und damit den Messwert gebildet hat.

Da eine Messung sowohl in Richtung des amkommenden, als auch des abfließenden Verkehrs möglich sind, sind auch hier entsprechende Fehlmessungen, d.h. z.B. Messwertbildung durch Gegenverkehr, möglich.
Mit diesem Verfahren vorgeworfene Geschwindigkeitsverstöße sollten daher besonders kritisch geprüft werden. Hier bestehen durchaus Chancen bei versierter Verteidigung.