Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!
  • gericht-sachverstaendiger-begutachtung

    „LEIVTEC XV3: Stufeneffektbedingte Fehlmessungen können auftreten!“

    Seit 2009 zugelassen, ist das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 deutschlandweit im Einsatz. Sachverständige der DEKRA haben jetzt in zwei Messveranstaltungen im August und Septeber 2020 herausgefunden, dass bei Messungen durch Stufeneffekt - teils weit über die Verkehrsfehlergrenze hinausgehendende - Messfehler aufgetreten sind!

    Lesen Sie den kompletten Sachverhalt!
  • gericht-sachverstaendiger-begutachtung

    „In Heuchelheim bei Gießen geblitzt mit Poliscan Speed F1 HP? - Eine Überprüfung kann sich lohnen!“

    Eine Mandantin erhielt einen Bußgeldgescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Messung erfolgte mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed F1 HP stationär.

    Lesen Sie den kompletten Sachverhalt!
  • gericht-sachverstaendiger-begutachtung

    „Möglichkeit des Wegfalls des Fahrverbots wegen Härtefalls (Arbeitsplatzverlust) muss korrekt geprüft werden“

    Gegen den Betroffenen erging ein Bußgeldbescheid wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von THC mit einer Geldbuße von € 500,- und einem Monat Fahrverbot.

    Lesen Sie den kompletten Sachverhalt!
  • grafik-seminar

    Firmenseminar: „Geblitzt was tun?“

    Der Umgang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Unternehmen mit Firmen- und/oder Dienstfahrzeugen werden oft täglich mit Verkehrsordnungswidrigkeiten konfrontiert.

    Hier geht es weiter zum Seminarinhalt!

  • blitzer-slider

    „Blitzer-Info“

    Funktion, Einsatz, Messfehler

    Vorstellung der aktuell in Deutschland eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte und Hinweise auf mögliche Fehlerquellen bei den jeweiligen Geräten.

    Hier geht es zu weiteren Informationen!

hier-hilft-der-fachanwalt

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
06441 3078677

Ab jetzt gibt´s Punkte

Bei sog. schwerwiegenderen Verstößen, wie z. B. einem Geschwindigkeitsverstoß mit einem PKW oder Motorrad außerhalb geschlossener Ortschaften ab 21 km/h erhält der Betroffene zunächst eine sog. Anhörung im Bußgeldverfahren. Ab dann drohen Punkte in Flensburg.

Post von der Behörde ... Zustellung eines Bußgeldbescheids

Nach der Anhörung wird i. d. R. ein Bußgeldbescheid förmlich (durch Zustellungsurkunde) zugestellt. Dieser muss bestimmte inhaltliche Mindesterfordernisse erfüllen.

Mit dem Erlass des Bußgeldbescheids wird die laufende Verjährung bzgl. des in dem Bußgeldbescheid aufgeführten Betroffenen unterbrochen, sofern die Zustellung binnen 2 Wochen erfolgt; ansonsten durch die Zustellung. Gegen einen Bußgeldbescheid kann binnen 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Frist beachten

Die 2-wöchige Frist beginnt bereits mit der Zustellung oder der Niederlegung beim zuständigen Postamt und nicht erst, wenn der Bescheid später bei der Post abgeholt wird! Achtung: Niederlegung in den Briefkasten lässt ebenfalls die Frist beginnen!

Achtung Rechtskraft:

Hier ist Vorsicht bei der Fristenüberwachung geboten. Bei verspätetem Einspruch wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und man kann dagegen – mit Ausnahme eines erfolgreichen Wiedereinsetzungsantrags – nichts mehr unternehmen.

Dies gilt auch für mit dem Bußgeld einhergehenden Punkte. Die Rechtskraft tritt auch ein, wenn man selbst den Verkehrsverstoß gar nicht begangen hat (z. B. Auto an Freund verliehen und dieser wird geblitzt).

Hier können weitere Probleme insbesondere dann auftreten, wenn mit dem Bußgeldbescheid z. B. ein Fahrverbot ausgesprochen wurde.

Unsere Vorgehensweise (bei z.B. dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung)

Im Falle der Mandatserteilung fordern wir zunächst die Ermittlungsakte an und prüfen den Vorgang juristisch sowie insbesondere dahingehend, ob Verjährung eingetreten ein könnte.
Des Weiteren prüfen wir, ob bei der Geschwindigkeitsmessung Anlass für Fehler, wie zum Beispiel einer Fehlmessung, einer Fehlbedienung oder nicht ordnungsgemäßer Durchführung der Messung, bestehen. Des weiteren wird die Fotoqualität hinsichtlich einer möglichen Fahrererkennung geprüft.

Soweit bereits ein Bußgeldbescheid ergangen ist, legen wir Einspruch ein. Danach erfolgt eine Besprechung mit dem Mandanten über die Erfolgsaussicht des weiteren Vorgehens. Sollten sich Anhaltspunkte für eine Fehlmessung oder anderweitige Angreifbarkeit der Messung ergeben, beauftragen wir nach entsprechender Absprache einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik mit der entsprechenden Begutachtung.

Für den Fall, dass eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, erfolgt unsererseits eine Deckungsanfrage. Der Abschluss eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist übrigens unbedingt empfehlenswert; am besten mit freier Anwaltswahl und ohne Selbstbeteiligung. Existiert eine solche Rechtschutzversicherung, dann muss diese im Falle eines fahrlässigen Verstoßes in der Regel die kompletten Verfahrenskosten, Rechtsanwaltsgebühren und erforderlichenfalls Sachverständigenkosten tragen.

Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Romanus Schlemm gern zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Ablauf eines Verwarnungsgeldverfahrens

Tags: Bußgeldbescheid, Bußgeldverfahren, Einspruch, Anhörung