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LEIVTEC XV3: Stufeneffektbedingte Fehlmessungen können auftreten!

Seit 2009 zugelassen, ist das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät  LEIVTEC XV3 deutschlandweit im Einsatz. Die Verwendung dieses Geschwindigkeitsmessgeräts ist mittlerweile als sog. standardisiertes Messverfahren anerkannt. Das Gerät selbst ist sehr unauffällig und kann sowohl außerorts (z.B. auf Autobahn, Bundesstraße oder Landstraße) als auch innerhalb geschlossener Ortschaften, z. B. in einer 30er-Zone eingesetzt werden. Die meisten Messungen mit der LEIVTEC XV3 werden ohne Blitz durchgeführt; man merkt also noch nicht einmal, wenn man gemessen wurde! Sachverständige der DEKRA haben jetzt in zwei Messveranstaltungen im August und Septeber 2020 herausgefunden, dass bei Messungen durch Stufeneffekt - teils weit über die Verkehrsfehlergrenze hinausgehendende -  Messfehler aufgetreten sind!

 Stufenprofil-Fehlmessungen können einfach erklärt werden: Der Laserstrahl trifft während der Messdauer auf zwei ähnlich gute Reflektoren eines Fahrzeugs, die sich in Strahllängsrichtung in unterschiedlichen Entfernungen zum Messgerät befinden. Beispielsweise könnte der Laserstrahl nacheinander auf das vordere Kennzeichen und die Windschutzscheibe treffen, so dass der Laserstrahl einen "Sprung" um eine Stufe machen kann, wenn sich in diesem Bereich zusätzlich ein reflektierendes Objekt befindet. Dies kann zu Fehlmessungen führen.Warnweste an Beifahrersitz

 In den Versuchsreihen konnte ermittelt werden, dass Fehlmessungen z. B. entstanden sind, wenn

  • sich an dem Beifahrersitz oder der Kopfstütze eine reflektierende Warnweste  oder Warnjacke befunden hat, wie dies oft im Transportgewerbe zu finden ist! (Bildbeispiel rechts - Warnweste an Beifahrersitz)
  • in der Windschutzscheibe ein Kennzeichen z.B. mit dem Namen des Fahrers befunden hat (wie dies ebenfalls oft im Transportgewerbe zu finden ist!)
  • sich auf dem Dach eines Fahrzeugs ein geeigneter Reflektor befunden hat ( wie z. B. eine Dachbox oder Windabweiser bei einem LKW oder Transporter)

In den von der DEKRA durchgeführten Versuchen bei Geschwindigkeiten bis circa 100 km/h wurde durch das Leivtec XV3 bis zu 11,4 km/h (13,1 %) zuviel angezeigt!

Die meisten der kritschen Versuche wiesen eine fehlerhaft zu hohe Geschwindigkeitsangabe allerdings gab es auch Messungen mit zu niedrigen Werten. 

Quelle: Martin Kugele, Thomas Gut und Lars Hähnle - Versuche zum Stufeneffekt beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3 VKU März 2021

Der Hersteller hat seine Kunden mit einem Schreiben gebeten, vor diesem Hintergrund der ausgewerteten Versuche keine  amtlichen Messungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV 3 vorzunehmen. Begründung: Auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung der PTB kann es zu unzulässigen Meßwertabweichungen kommen.
 

 

Fazit:

In der Praxis kann dies dazu führen, dass im Fall einer durch Stufeneffekt bedingte Fehlmessung es zu einem Punkteeintrag oder gar zu einem Fahrverbot kommt. Es kann also durchaus lohnenswert sein, Messungen mit der Leivtec XV3 kritisch überprüfen zu lassen.

 Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht bei einer Verteidigung einer Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3? Rufen Sie mich an! Kostenlose Ersteinschätzung unter 06441 30786 77

 

 

 

Tags: Fehlmessung, Leivtec XV3, Warnweste, Warnjacke, Stufeneffekt