Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Geblitzt ohne Fehl und Tadel?

Eine statistische Auswertung von 1810 technischen Messvorgängen der Verkehr – Unfall – Technik Sachverständigengesellschaft mbH“ (VUT GmbH) hat ergeben, dass nur 14,98 % aller ausgewerteten Fälle belegten, dass die behördliche Beweisführung in der Verfahrensakte zu 100 % nachvollziehbar und plausibel gestaltet wurde. Die Anforderungen an ein Standardisiertes Messverfahren wurden eingehalten.

60 Fälle (3,31 %) wurden als technisch nicht korrekt und34 Fälle (1,88 %) mit technisch nachweisbaren Mängeln bewertet. Sage und schreibe536 Fälle (29,61 %) wiesen gravierende Mängel in der Beweisführung auf. Bei 587 Fällen (32,43 %) waren bedeutende Mängel in der Beweisführung zu beklagen.

Mehr Informationen zur statistischen Auswertung von 1810 technischen Messvorgängen bei VUT

Nach dem Blitz kommt die Post

und zwar von der Bußgeldbehörde. Hat man großes Glück gehabt, kommt gar nichts.

Meistens ist das aber anders:
Entweder kommt ein Verwarnungsgeldangebot mit Zahlkarte, welches durch fristgerechte Zahlung erledigt werden kann oder es flattert ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ins Haus.

Dann wird es ernst und die Zustellung eines Bußgeldbescheides folgt. Achtung, ab der Zustellung läuft eine Frist!
Will man den Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig werden lassen, dann muss man die 2-wöchige Frist, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann, beachten.
Spätestens jetzt empfiehlt sich die Einschaltung eines im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht versierten Rechtsanwalts.

Geblitzt und direkt angehalten?

Wird man nach dem Messvorgang direkt angehalten und möchte man sich gegen den Vorwurf z. B. einer Geschwindigkeitsübertretung wehren, dann sollte man nur seine Personalien angeben, keine Aussage zur Sache machen und dann einen fachlich versierten und spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.
Wird (nur) und direkt ein Verwarnungsgeld angeboten, hat man die Möglichkeit, gleich zu zahlen und die Sache ist erledigt.

Fazit:
Wenn ein Bußgeld mit Punkten oder auch ein Fahrverbot droht, sollte man sich überlegen, das Verfahren juristisch und technisch auf mögliche Messfehler überprüfen zu lassen.