Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Geld oder Mietwagen ...

Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls kann der Geschädigte grundsätzlich einen Mietwagen beanspruchen, wenn er sein Fahrzeug repariert oder ein Ersatzfahrzeug beschafft und dadurch sein "Nutzungsinteresse" zum Ausdruck bringt.
Eine Ausnahme wird hier bei sehr geringem Fahrbedarf gemacht, z.B. wenn der Geschädigte seine Fahrten kostengünstiger mit einem Taxi absolvieren könnte.

Mietwagen - Vorsicht "Unfallersatztarif"

Wegen zum Teil erheblicher Preisunterschiede ist der Geschädigte nach aktueller Rechtsprechung verpflichtet, vor einer Anmietung Preisvergleiche anzustellen und nicht gleich den relativ teuren sog. "Unfallersatztarif" anzunehmen. Hält sich der Geschädigte nicht daran, so kann es sein, dass er auf einem Großteil der ihm entstandenen Mietwagenkosten sitzen bleibt.

Nutzungsausfallentschädigung

Alternativ kann der Geschädigte Nutzungsausfall in Geld beanspruchen, welcher in der Regel nach der Tabelle "Sanden/Danner/Küppersbusch" bestimmt wird.

Fragen zum Mietwagen oder zur Nutzungsausfallentschädigung beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Romanus Schlemm gern.

Lesen Sie weiter beim Thema weiteren Schadenspositionen.

Tags: Unfalltarif, Nutzungsausfall, Mietwagen