Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Einseitensensor ESO ES 3.0

Bezeichnung:Einseitensensor ESO ES-3.0
Einseitensensor ESO 3.0

Funktion:
Geschwindigkeitsmessung durch Einseitensensor mit digitaler Fotoeinrichtung

Einsatz:
mobil; Messung auf Stativ; 2-Kamera-Betrieb möglich; Messung vom Fahrbahnrand aus; Messbetrieb bei Dunkelheit möglich

Mögliche Messfehler / Fehler - was unter anderem bei einer Messung mit eso ES 3.0 geprüft werden muss:

  • Erfolgte die  Aufstellung und die Inbetriebnahme des Messgeräts gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung?
  • Erfolgte der Messbetrieb und/oder die Durchführung der Messungen gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung?
  • Wurde die Fotolinie korrekt dokumentiert?
  • Ist das Messprotokoll vollständig? Fehlen entscheidende Einträge?
  • Waren der Messbeamte /die Messbeamtin bzw. der oder die Bediener(in) des Messgeräts korrekt geschult? Oder liegen etwa veraltete Schulungsnachweise vor?
  • Durfte an der betreffenden Messstelle überhaupt mit dem eingesetzten Personal gemessen werden?
  • Wurde die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung vor Messbeginn überprüft? Wurde dies auch dokumentiert?
  • Befand sich die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung in zulässigem Abstand zur Messstelle?
  • Waren alle relevanten und bei der Messung eingesetzten eichpflichtigen Komponenten der Messanlage korrekt geeicht?
  • Waren Private oder ein Dienstleister an der Messung beteiligt? Falls ja, in welchem Umfang?
  • Liegt ein Beweisverwertungsverbot bzgl. des Fahrerlichtbilds vor?
  • ...und vieles mehr prüfe ich für Sie!

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ist erforderlichenfalls möglich!

Update 2010:
Es sind Fälle aufgetreten, in welchem mit einer veralteten Software gemessen – und ausgewertet - wurde.
Es haben daher einige Gerichte Verfahren eingestellt bzw. freigesprochen. Solche Messungen könnten in dem Zeitraum 2009 bis Juni 2010 erfolgt sein.

Update  Oktober 2012:
3 Amtsgerichte haben Autofahrer freigesprochen mit der Argumentation, dass die Messwertbildung des Geräts nicht nachvollziehbar sei bzw. das Messgerät keine gerichtsverwertbaren Beweise liefere. Nähere Info dazu hier.

Update Februar 2014:

Die Fachzeitschrift DAR (Deutsches Autorecht) veröffentlichte in der Ausgabe 7/2013 (S. 426 ff) einen Aufsatz des öffentlich bestellten und vereidigte Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik  Dipl. Ing. Roland Bladt, Hohenahr. Der Titel:

„Eindeutig zweideutig: Die Fallstricke der Gebrauchsanweisung für den Einseitensensor ES3.0 – Die Fotolinie“

In dem Aufsatz berichtete der Sachverständige,  dass die Gebrauchsanweisung des Geschwindigkeitsmessgeräts ESO ES 3.0 Widersprüche bzgl. der Ermittlung und Dokumentation der Fotolinie enthalte und Vorgaben mache, die von einer Bedienperson des Messgeräts nicht eingehalten werden könnten.

Sobald uns Entscheidungen bekannt werden, die diese Thematik aufgreifen, berichten wir.

 Update Februar 2019:

Bei Messungen von Fahrzeugen mit LED-Scheinwerfern sollen Fehlmessungen auftreten können aufgrund des gepulsten LED-Lichts. Wir berichten, sobald erste Entscheidungen dazu vorliegen.

Update März 2019:

Ein Beschluss des OLG Karlsruhe zu einer Messung mit einem Fahrzeug mit LED-Tagfahrlicht finden sie hier.

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einer Messung mit eso ES 3.0? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 / 307 86 77