Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Handy & Co. am Steuer

Jeder weiß, dass Telefonieren mit dem Handy in der Hand am Steuer lebensgefährlich sein kann und daher verboten ist.  NIcht jeder weiß dagegen, dass die gesetzliche Regeleung verschärft wurde und nicht nur das Telefonieren mit einem Handy in der Hand verboten und bußgeldbwehrt ist.

Welche Geräte sind denn noch betroffen?

Das Verbot  gilt für alle elektonischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, wie z.B.

  • Smartphones
  • Tablet, Ipad
  • Navigationsgerät
  • Radio/TV
  • Notebook
  • Videobrille
  • Diktiergerät etc.

Was genau ist denn da nicht erlaubt, man muss doch z. B. das Navi nutzen können?

Man darf die Geräte nicht in der Hand halten. Erlaubt ist die Nutzung  der Geräte, wenn diese sich in einer Halterung befinden. Aber: Man darf nur kurz hinblicken und den Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden und auch nur dann, wenn die Verkehrs-; Straßen-; Sicht- und Wetterverhältnisse dies erlauben.

 Mittlerweile gibt es viele  gerichtliche Entscheidungen zu dieser Thematik.  so wird zum Beispiel auch  das Aufnehmen bzw. in-der-Hand-halten eines defekten Handys, eines Handys mit leerem Akku  und auch mit einem defekten Bildschirm als verboten angesehen. Dies kann man natürlich auch auf alle anderen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisationen dienen, übertragen.  Selbst die Nutzung einer Fernbedienung eines älteren Navigationsgerätes wurde bereits gerichtlich dergestalt entschieden, dass ein Verbot angenommen wurde.

Gibt es da keine Ausnahmen?

 Entscheidend ist, ob der Motor des Fahrzeugs läuft. Dann ist die Nutzung wie oben dargestellt untersagt. Dies wird auch dann angenommen, wenn man zum Beispiel an einer roten Ampel steht und der Motor durch die Start-Stopp-Automatik -vorübergehend- ausgeschaltet ist.  Nur wenn das Fahrzeug steht und der Motor komplett ausgeschaltet ist, dürfen die oben aufgeführten Geräte auch in die Hand genommen und entsprechend bedient werden.

 Welche Bußgelder drohen bei der Nutzung elektronischer Geräte beim Führen eines Kraftfahrzeugs?

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