Geblitzt! Was tun?
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VAMA Brückenabstandsmessverfahren

Bezeichnung: VAMA BrückenabstandsmessverfahrenVAMA Brückenabstands-
messverfahren

Funktion:

Videoaufzeichnung mit nachträglicher Auswertung

Einsatz:
2-Kamera-Betrieb (Fernkamera; Nahkamera) von einer Autobahnbrücke. Einfahrt in den Messbereich cei 350 m Entfernung

Mögliche Fehler:

Messung, Auswertung (anspruchsvoll!), Dokumentation

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.

Besonderheit:
Es wird nicht geblitzt, sondern gefilmt. Die Videoaufzeichnung erfolgt durch die Aufzeichnung des Autobahnverkehrs durch die beiden Kameras. Für die Zeitmessung bzw. Zeitbestimmung ist der Charaktergenerator JVC-Piller zuständig.

Rechtsprechung:


•     OLG Oldenburg hat der Videoüberwachung des Autobahnverkehrs mit dem Verfahren VKS 3.0 eine Absage erteilt (Beschluss vom 27.11.2009; AZ Ss Bs 186/09).

•     OLG Bamberg (Beschluss vom 25.2.2010; AZ 3 Ss OWi 206/10) sah bei dem System VAMA keine verbotene Beweiserhebung.

•     OLG Düsseldorf nahm in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 (AZ IV-3 RBs 8/10) betreffend einer Brückenabstandsmessung mit VIBRAM ein Beweisverwertungsverbot an.

•     VAMA wird in Nordrhein-Westfalen eingesetzt; in Bayern und im Saarland gibt es vergleichbare Messverfahren mit Videoaufzeichnung von Autobahnbrücken.

 

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Tags: Abstandsmessung, Brückenabstandsmessung