Geblitzt! Was tun?
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Wertminderung

Auch im Falle einer fachgerechten Reparatur verbleibt bei dem PKW ein sog. "merkantiler Minderwert".

Wenn der fachgerecht reparierte PKW nämlich einmal veräußert werden soll, dann muss der ursprüngliche Unfallschaden natürlich dem Käufer angegeben werden.

Es liegt auf der Hand, dass ein Käufer für einen PKW mit repariertem Unfallschaden weniger zahlen möchte als für ein Exemplar ohne Unfall.

Begutachtung durch Sachverständigen

Diese Wertminderung wird ebenfalls bei Begutachtung durch einen Sachverständigen ermittelt.
Auch in diesem Bereich werden gerne mal Kürzungen durch Haftpflichtversicherer vorgenommen. 

Fragen zur Wertminderung beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Romanus Schlemm gern.

Lesen Sie weiter beim Thema Sachverständigenkosten.

Tags: Wertminderung, merkantiler Minderwert