Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Geblitzt in der Probezeit - keine Zeit für Experimente!

Die Probezeit für Fahranfänger bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis dauert 2 Jahre.

Verlängerung und Aufbauseminar - das hab ich alles nicht gewollt ...

Die Probezeit kann sich aber schnell verdoppeln, wenn man innerhalb der Probezeit einen sog. "schweren Verkehrsverstoß" begangen hat und aus diesem Grund an einem Aufbauseminar teilnehmen muss, dann werden es insgesamt 4 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.

Schwerwiegende Verstöße

Der Gesetzgeber sieht als schweren Verkehrsverstoß alle (in der Anlage 12  A. zu § 34 FeV) aufgeführten Verkehrsstraftaten (z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Trunkenheit im Verkehr) und  Verkehrsordnungswidrigkeiten an, wobei letztere mit einem Bußgeld von mindestens 60,- EUR und einem Punkt in Flensburg geahndet werden, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h; Überfahren eines Stoppschilds oder einer roten Ampel, Alkohol am Steuer etc.

Zwei weniger schwerwiegende Verstöße

Aber auch bei zwei "weniger schwerwiegenden" Verstößen (gem. der Anlage 12 B. zu § 34 FeV) wie z. B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr droht die Probezeit-Verlängerung auf 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Erlöschen der Betriebserlaubnis - aber die blauen LEDs waren cool ...

Selbst wenn man man seinen PKW an einen Freund verleiht und dieser z.B. einen "Sportauspuff" oder schicke blaue leuchtende LEDs oder Neonröhren zur dezenten Nachtbeleuchtung ohne Betriebserlaubnis montiert (Bußgeld 90,- EUR, 1 Punkt in Flensburg im Falle des Erlöschens der Betriebserlaubnis durch die "Umbaumaßnahme")  und erwischt wird, kann man auch als Halter dafür verantwortlich gemacht werden.

Nach Rechtskraft eines Bußgeldverfahrens kommt dann kurze Zeit später die Aufforderung der Verwaltungsbehörde, innerhalb einer vorgegebenen Frist an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Ohne Einspruch ist ein Aufbauseminar (fast) unausweichlich

Achtung: Wenn man gegen den Bußgeldbescheid keinen Einspruch einlegt und dieser rechtskräftig wird, kann man später gegen die zwingend folgende Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Erfolgsaussicht nichts mehr unternehmen.

Bei Wiederholung MPU!

Bei einem erneutem Verstoß, wie oben aufgeführt, droht die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)!

Bei Missachtung der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis entzogen!

Die von der Verwaltungsbehörde ergriffenen Maßnahmen werden in das Verkehrszentralregister eingetragen und erst ein Jahr nach Ablauf der Probezeit gelöscht.

Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Romanus Schlemm gern zur Verfügung.

 

Tags: Probezeit, Fahranfänger