Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Es hat gekracht!  Der Hintermann ist auf ihr Auto aufgefahren.  Sie steigen beide aus.

Wenigstens gibt der Unfallverursacher seine Schuld zu und überreicht Ihnen eine Karte mit den Daten seiner Haftpflichtversicherung.

Unfallregulierung mit der Versicherung des Gegners?verkehrsanwaelte-grafik-trottel-web

Sie können bei der Versicherung Ihres Unfallgegners anrufen - zu jeder Zeit.
Wenn Sie dies tun, steht Ihnen der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners, unterstützt von einem Team von Juristen sowie Sachverständigen, gegenüber.
Die gegnerische Versicherung hat natürlich das Interesse, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Ihr persönliches Interesse liegt jedoch anders. Sie möchten alle Schadenpositionen und zwar ohne Abzüge ersetzt bekommen. Warum sollten Sie auch auf Geld verzichten, das Ihnen zusteht?

Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen besser!

Verfügen Sie zur Durchführung der Schadenregulierung auch über ein technisches und juristisches Beraterteam wie die Versicherung Ihres Unfallgegners?

Ja - wenn Sie die Unfallregulierung durch einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens durchführen und die Begutachtung des Unfallschadens durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen durchführen lassen.

Grundsätzlich ist daher die Beauftragung eines entsprechend fachlich spezialisierten Rechtsanwalts zur Durchführung der Schadenregulierung empfehlenswert, da nur im solchen Falle der Geschädigte eine vollständige Aufklärung und Beratung über sämtliche, ihm zustehenden Schadenpositionen erwarten kann.

Schnelle Hilfe - kompetent und interessengerecht

Der Geschädigte möchte zwar schnelle Hilfe, weiß aber in den meisten Fällen nicht, welche Schadenpositionen er in welcher Höhe ersetzt bekommen kann.
Allein die Bestimmung der korrekten Abrechnung des reinen Fahrzeugschadens bereitet oft Schwierigkeiten.
Neben dem Fahrzeugschaden können noch eine Vielzahl anderer Schadenpositionen in Betracht kommen, so dass der Geschädigte in dem Fall, dass er die Regulierung selbst in die Hand nimmt, damit schnell überfordert sein kann.

Und die Kosten?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derjenige, welcher schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist, einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Schadensregulierung beauftragen kann - auf Kosten des gegnerischen Versicherers!

Wenn Sie wissen möchten, was zu tun ist, lesen Sie weiter, z.B. über die Regulierung des Fahrzeugschadens, einen Reparaturschaden oder einen Totalschaden, die Einbeziehung der Wertminderung, die Sachverständigenkosten, die Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfallentschädigung und weitere Schadenspositionen.