Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Zum Bereich des Verkehrsstrafrechts zählen die Delikte, deren Ahndung oberhalb der Schwelle der Verwarnungen oder Geldbußen liegen.

Alkohol am Steuer (Trunkenheitsfahrt)

Ab 0,5 ‰ gibt es Bußgelder von 500,- EUR bis 1.500,- EUR und ein Fahrverbot von einem bis drei Monate.
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Drogen im Straßenverkehr

Der Gesetzgeber hat nicht nur Fahren unter Alkoholeinfluss, sondern auch unter Einfluss von Drogen unter Strafe gestellt.
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Straßenverkehrsgefährdung

Ein "fast normales" Überholmanöver kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Ladung zur Vernehmung in der Polizeidienststelle. Der Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung.
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Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr

Es kann jedem passieren - die Verwicklung in einen Verkehrsunfall, bei dem ein Mensch getötet wird. Dies Staatsanwaltschaft erhebt den Vorwurf einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr.

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Schnell ist es passiert, man hat es eilig und rempelt beim Ausparken auf einem Parkplatz das Hinterfahrzeug an. Man schaut erst gar nicht nach, weil da "ja nichts sein kann" und setzt seine Fahrt fort.
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Strafbefehl

Bei vielen Verkehrsstraftaten wie z.B. einer Trunkenheitsfahrt oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kann auch ein sog. Strafbefehl ergehen, in welchem eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe und ggfls. auchein Fahrverbot enthalten sein kann.
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Zum Punktekatalog für ausgewählte Verkehrsstraftaten beim Kraftfahrt-Bundesamt