Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.

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Bald neue Handyverstoß - Überwachungskamera im Einsatz? - MonoCam

Einsatzziel:Monocam

Damit sollen erheblich mehr "Handyverstöße" als bisher festgestellt und schließlich mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden. Aktuell wird die sog. MonoCam noch in einem Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz eingesetzt - doch bald in ganz Deutschland?

Was wird wo wie überwacht?

Die Kamera, ausgestattet mit künstlicher Intelligenz (KI) und platziert auf Autobahnbrücken, soll in Form einer Dauerüberwachung des Verkehrs in Echtzeit Handy- und Gurtverstöße aufdecken. Dabei trifft die Kamera aus dem aufgezeichneten Verkehrsfluss offenbar eine Vorauswahl bei vermeintlichen Verstößen und fertigt dann hochauflösende Fotos, die dann von geschultem Personal der Polizei ausgewertet werden sollen.  Die Überwachungstechnik soll nicht nur auf Autobahnen, sondern zukünftig auch auf Bundes-und Landstraßen zum Einsatz kommen.

Welche Handlungen sind mit einem Bußgeld und Punkten bedacht?

Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy, sondern bereits das schlichte in-der-Hand-halten (auch wenn das Handy aus oder sogar kaputt ist), WhatsApp und SMS-schreiben und lesen etc.,  wird mit einem Bußgeld von 100 € und einem Punkt in Flensburg verfolgt.  Damit nicht genug, das gleiche gilt für Navigationsgeräte und Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Fernseher, Videogeräte, Diktiergeräte etc.)   Bußgelderhöhend   und teilweise mit einem Fahrverbot werden eine durch den Handyverstoß  verursachte Gefährdung (150 € und ein Monat Fahrverbot) und Sachbeschädigung (200 €, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot) geahndet.

Und der Datenschutz?

Datenschützer bemängeln, dass die Monocam grundsätzlich alle den jeweiligen Überwachungsbereich passierende  Verkehrsteilnehmer filmt und somit auch die erwartungsgemäß in der Überzahl  befindlichen, motorisierten Verkehrsteilnehmer, denen kein entsprechender Verstoß zur Last gelegt werden kann. Die Argumentation:  Aufnahmen ohne gesetzliche Grundlage stellen einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar.

Im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Pilotprojektes soll diese Überwachungstechnik in ganz Rheinland-Pfalz eingesetzt werden; andere Bundesländer seien auch schon sehr interessiert …

Quelle: swr.de

Fazit:

Falls diese Überwachungstechnik in Rheinland-Pfalz oder sogar in weiteren Bundesländern eingesetzt wird ist mit einem erhöhtem  Aufkommen an entsprechenden Bußgeldverfahren zu rechnen. Wehrt man sich dagegen, darf man gespannt sein, wie die  Instanzgerichte -  insbesondere vor dem Hintergrund der datenschutzrechtlichen Bedenken -  damit umgehen werden.

 Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht beim Vorgehen gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid? Rufen Sie an: 06441 30786 77

 

Bußgeldverschärfung ab 09.11.2021

Ab dem 09.11.2021 treten  Änderungen im Bußgeldkatalog in Kraft mit höheren Verwarnungs- und Bußgeldern und Fahrverboten. Die wesentlichen Änderungen in der Übersicht:

 keine Rettungsgasse

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24-Stunden Blitzermarathon am 21.04.2021

Poliscan Speed enforcement trailer

Nach einer Pause im Jahr 2020 findet heute (21.04.2021) wieder ein  24-h-  Blitzmarathon statt, diesmal nur in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Vielerorts wird darüber diskutiert, ob dies Abzocke ist oder der Verbesserung der Verkehrssicherheit dient. Nocht immer wird jedoch korrekt geblitzt.  Falls Sie also geblitzt  - oder gelasert - wurden: Kostenlose Ersteinschätzung der Erfolgsaussicht einer Verteidigung unter: 06441 30786 77

LEIVTEC XV3: Stufeneffektbedingte Fehlmessungen können auftreten!

Seit 2009 zugelassen, ist das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät  LEIVTEC XV3 deutschlandweit im Einsatz. Die Verwendung dieses Geschwindigkeitsmessgeräts ist mittlerweile als sog. standardisiertes Messverfahren anerkannt. Das Gerät selbst ist sehr unauffällig und kann sowohl außerorts (z.B. auf Autobahn, Bundesstraße oder Landstraße) als auch innerhalb geschlossener Ortschaften, z. B. in einer 30er-Zone eingesetzt werden. Die meisten Messungen mit der LEIVTEC XV3 werden ohne Blitz durchgeführt; man merkt also noch nicht einmal, wenn man gemessen wurde! Sachverständige der DEKRA haben jetzt in zwei Messveranstaltungen im August und Septeber 2020 herausgefunden, dass bei Messungen durch Stufeneffekt - teils weit über die Verkehrsfehlergrenze hinausgehendende -  Messfehler aufgetreten sind!

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Betrunken mit E-Scooter gefahren und doch kein Führerschein weg?

Wir berichteten bereits hier über eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter und dem dadurch drohenden Führerscheinverlust. Es gibt erst wenig veröffentlichte Rechtsprechung zu dieser Thematik. Das Landgericht München hat in seinem Beschluss vom 29. November 2019 (Az:26 Qs 51/19) die Trunkenheitsfahrt mit einem e-Scooter auf Augenhöhe mit einer Trunkenheitsfahrt mit einem "normalem" Kraftfahrzeug gestellt und den Entzug der Fahrerlaubnis als entsprechende Folge dargestellt. Amtsgericht und Landgericht Dortmund gehen hier andere Wege:

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