Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Ich habe eine Anhörung oder Ladung von der Polizei wegen Nötigung im Straßenverkehr bekommen - was kann ich tun?

Mal mehr, mal weniger überraschend flattert ein entsprechendes Schreiben ins Haus. Oft haben sich zuvor Verkehrssituationen mit "Beiträgen"  (wie z. B. dichtes Auffahren, Drängeln, Spurwechsel, Schneiden, etc.) beider Verkehrsteilnehmer ereignet. Einer davon fährt dann zur Polizei und erstattet Anzeige; der andere unternimmt mit einem mulmigen Gefühl nichts. Wochen später erhält dieser dann eine Aufforderung, bei der Polizei eine Aussage zu machen wegen einer Anzeige der Nötigung im Straßenverkehr.

Beispiele für Nötigungshandlungen mit Fahrzeugen:

  • Schneiden beim Spurwechsel; zu dichtes Wiedereinscheren z.B. nach einem Überholvorgang
  • Drängeln, dichtes Auffahren , oft kombiniert mit mehrfacher Betätigung der Lichthupe; Aufblenden mit Fernlicht
  • Verhinderung eines Überholvorgangs, z.B. durch Beschleunigen, wenn jemand überholen will oder Blockieren der Überholspur
  • Ausbremsen ; Veranlassung einer Vollbremsung oder eines starken Abbremsvorgangs durch grundloses Bremsen zum Zwecke der "Maßregelung"
  • Parkfälle: Verdrängen einer Person, die eine Parklücke reserviert, durch Zufahren
  • Einsetzen des eigenen Fahrzeugs als Hindernis, Sperre oder Blockade, um andere an der Weiterfahrt zu hindern

Auch als Fußgänger kann man eine Nötigung im Straßenverkehr begehen, wenn man z.B. einen Parkplatz reservieren will und einfahrwillige Fahrzeuge nicht dort einfahren lässt. 

Mögliche Strafe bei Verurteilung durch Urteil oder Strafbefehl:

im Falle der Verurteilung durch Urteil oder Strafbefehl  droht dem Ersttäter eine Geldstrafe, ein Fahrverbot von 1-6 Monaten oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Führerscheinsperre (Entzug der Fahrerlaubnis) von 6 Monaten und 3 Punkten in Flensburg

Der Vorwurf der Nötigung war aber unberechtigt

Auch wenn man sich "unschuldig" fühlt; ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung imStraßenverkehr ist eine ernste Sache. Da hier der Führerschein in Gefahr ist und ein mehrmonatiges Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug drohen kann , sollte man sich gut überlegen, ohne versierten Verteidiger sich dem Verfahren zu stellen. Nicht selten ist es vorgekommen, dass sich derart "Angezeigte" zunächst bei der Polizei "um Kopf und Kragen" reden und möglicherweise die Sache dadurch verschlimmern.  Daher lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts in solchen Fällen oft.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm

 

Tags: Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinsperre, Nötigung im Straßenverkehr, drängeln, dicht aufgefahren, schneiden