Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Geblitzt auf dem Motorrad?

Auf dem Motorrad unterwegs und geblitzt? Geht das überhaupt?
Die Motorradsaison hat wieder angefangen. Da gibt es viele schöne kurvenreiche Strecken im Grünen – die auch gerne (verkehrs-)überwacht werden.

Dies wird oft mit Lasergeschwindigkeitsmessgeräten, wie z. B. dem Riegl FG21-P vorgenommen. Da bei diesem Gerät ein Messbereich bis zu 1000 m möglich ist und es bei der Messung gar nicht blitzt, bekommt man von einer Messung mittels Laserstrahl erst dann etwas mit, wenn man auf der Landstraße plötzlich herausgewunken und der Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes unterbreitet wird.

Gerade bei diesem Messgerät sind auch Fehlmessungen möglich, besonders dann, wenn eine hohe Verkehrsdichte herrscht, z. B. wenn mehrere Motorradfahrer in einer Gruppe fahren und die Messung in großer Entfernung erfolgt.
Eine Beispiel für eine Fehlmessung ist die Messung eines hinter dem vermeintlichen Messobjekt fahrenden Fahrzeugs. Mangels Videoaufzeichnung bei diesem Messverfahren werden also hohe Anforderungen an den ausführenden Messbeamten hinsichtlich der Messgeräteverwendung und schließlich der richtigen Identifikation und Zuordnung der Messung gestellt. Auch hier kann sich also eine Überprüfung der Laser-Geschwindigkeitsmessung lohnen.
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