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Section Control in Hessen "abgeblitzt" - Landtag erteilt Absage an Streckenradar

Im Gegensatz zu bisher im Einsatz befindlichen Verkehrsüberwachungsanlagen, wie die z.B. als „Blitzer“ bezeichneten „Radarfallen“ oder Einseitensensormessgeräte, handelt es sich bei „Section Control“ (Abschnittskontrolle) um eine Art „Streckenradar“, welches die Durchschnittsgeschwindigkeit einer bestimmten Strecke ermittelt. Damit können auch diejenigen erfasst werden, die kurz vor einer Radarfalle stark in die Eisen gehen, um anschließend wieder zu beschleunigen. Selbst Abstandsmessungen sollen möglich sein.

In Österreich wird Section Control schon seit 2003 im dortigen Kaisermühlentunnel eingesetzt: Hierbei werden die Kennzeichen aller in den Kaisermühlentunnel einfahrenden Fahrzeuge (Klassifizierung entsprechend der Fahrzeugkategorie: PKW, LKW, Bus, Motorrad, etc.) fotografiert – und gespeichert. Wenn dann die Durchschnittsgeschwindigkeit – ermittelt durch elektronische Zeitnahme- über der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit liegt, wird´s teuer.

Der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich dafür ausgesprochen, diese Art von massenhafter Radarkontrolle an Unfallschwerpunkten auch in Deutschland zu erproben.

Nicht aber in Hessen: Der Hessische Landtag hat dem Einsatz von Section Control in Hessen am 28.05.2009 eine klare Absage erteilt. Der Datenschutz war der Grund. Es gibt nämlich erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, weil alle Autofahrer erfasst würden, unabhängig davon, ob ein Verdacht besteht, zu schnell zu sein.
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