Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!
  • Start
  • Aktuelles
  • BGH: Nutzungsausfall jetzt auch für die Zeit der Nacherfüllung

BGH: Nutzungsausfall jetzt auch für die Zeit der Nacherfüllung

Weist ein erworbenes Kraftfahrzeug einen Sachmangel auf, so stellt sich für den Käufer häufig die Frage, ob er für die Zeit der Nacherfüllung einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung gegen den Verkäufer geltend machen kann.

Dem Käufer steht allein aufgrund der Tatsache, dass der Verkäufer ihm ein mangelhaftes Fahrzeug geliefert hat, noch kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu

Der BGH hat nun in seinem Urteil vom 19.06.2009 (Az. V ZR 93/08) entschieden, dass der Nutzungsausfallschaden eines am Vertrag festhaltenden Käufers nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB ersatzfähig ist. Ein Verschulden des Verkäufers hat der BGH als Anspruchsvoraussetzung für erforderlich gehalten. Der Käufer muss den Verkäufer nicht jedoch zusätzlich in Verzug gesetzt haben.

In dem zur Entscheidung stehenden Fall ging es um den Verkauf einer Immobilie. Interessant werden die Konsequenzen des BGH-Urteils mit Sicherheit auch z.B. für Fälle des Verkaufs mangelbehafteter Gebrauchtwagen, etc., sein.

In einem Fall, dass der Käufer die Mangelhaftigkeit der Sache erkannt hat; den Verkäufer aber gleichwohl nicht darüber informiert hat, könnte aber auch ein Mitverschulden auf Käuferseite vorliegen.

Direkter Link zum Urteil des BGH