Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!
  • Start
  • Aktuelles
  • BGH: Nutzungswertersatz für Kfz-Händler nach Rücktritt vom Vertrag beim Gebrauchtwagenkauf

BGH: Nutzungswertersatz für Kfz-Händler nach Rücktritt vom Vertrag beim Gebrauchtwagenkauf

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 16.09.2009 zuentschieden, dass der Käufer nach Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die Nutzung zu leisten hat.

Zur Entscheidung stand ein Fall, in dem eine Kundin am 9. Mai 2005 - im Rahmen eines so genannten Verbrauchsgüterkaufs - einen gebrauchten Pkw BMW 316i bei einem Kraftfahrzeughändler gekauft hatte.
Der Pkw hatte einer Laufleistung von 174.500 km und kostete 4.100 EUR. Aufgrund Mängel erklärte die Kundin den Rücktritt vom Vertrag und die Parteien stritten schlussendlich nur noch darüber, ob die Kundin wegen der insgesamt 36.000 km, die sie mit dem Pkw gefahren war, dem Händler Nutzungwertsersatz zu leisten hatte.

Der Bundesgerichtshof vertrat die Auffassung, dass auch bei einem Verbrauchsgüterkauf nach Rückabwicklung des Kaufvertrags dem Händler ein Anspruch auf Ersatz der Gebrauchsvorteile des Fahrzeugs während der Besitzzeit des Käufers zusteht.

Link zum Urteil des BGH zum Az VIII ZR 343/08