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Wieder Verfahrenseinstellung, diesmal ein Abstandsverstoß - Amtsgericht Gifhorn

Wir berichteten bereits mehrfach über die überraschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 11.08.2009, welche einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß aufhob, da das Tatfoto bzw. die Videosequenz verdachtsunabhängig durch Video-Fotografieren des Verkehrs gewonnen wurde.


Nachdem das Amtsgericht Lünen durch Beschluss vom 14.10.2009, AZ 16 OWi-225 Js - entschieden hat, dass ein Tatfoto, welches aufgrund einer - ebenfalls verdachtsunabhängigen -  Verkehrsüberwachung durch Videoaufzeichnung (Typ VKS Vidit)  und somit unter Verstoß gegen ein verfassungsrechtlich begründetes Beweiserhebungsverbot gewonnen wurde - nicht verwertet werden darf, gibt es nun eine neue Entscheidung des Amtsgerichts Gifhorn (via verkehrsanwaelte.de) vom 19.10.2009. Auch hier wurde das System VKS verwendet; in dem zur Entscheidung stehenden Fall ging es allerdings um eine Abstandsmessung, welche einen Abstandsverstoß rügte.

Mit dem Verkehrsüberwachungssystem  VKS / Vidit können sowohl Geschwindigkeits- als auch Abstandsmessungen durchgeführt werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht somit Kreise; nun wurde auch ein Abstandsverstoß eingestellt. Wir berichten weiter!