OLG Oldenburg erteilt Absage an Dauervideoüberwachung an Autobahnen
Das OLG Oldenburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem aufgrund einer Videomessung auf der Autobahn einem Autofahrer ein zu geringer Abstand vorgeworfen wurde. In seinem Beschluss vom 27.11.2009 (AZ Ss Bs 186/09) hat das OLG entschieden, dass Messergebnisse aus einer (Dauer) - Videoüberwachung an Autobahnen vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden können.
Nach Argumentation des OLG ist die fortlaufende Überwachung der Fahrbahnen mit Videoaufnahmen zur Feststellung von Verkehrsverstößen wegen Abstandunterschreitungen oder Geschwindigkeitsverstößen unzulässig.
Eine solche Dauervideoüberwachung stellt nach Auffassung des OLG Oldenburg einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 und 2 Grundgesetz dar mit der Folge, dass die daraus gewonnene Messdaten nicht als Beweismittel dienen können.
Zum Volltext des Urteils des OLG Oldenburg vom 03. Dezember 2009