Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!
  • Start
  • Aktuelles
  • Vollstreckung ausländischer Bußgelder – was bringt die Zukunft?

Vollstreckung ausländischer Bußgelder – was bringt die Zukunft?

Nach derzeitigem Erkenntnisstand soll - voraussichtlich - ab Oktober 2010 eine EU-weite Vollstreckung ausländischer Bußgelder erfolgen.

Dann soll nämlich der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland entsprechend umgesetzt werden.


Dieser Beschluss soll anderen EU-Ländern ermöglichen, zum Beispiel Geldstrafen und Geldbußen auch in Deutschland - notfalls durch Vollstreckungsmaßnahmen - einzutreiben.

Betreffen soll dies Geldstrafen bzw. Geldbußen aus dem gesamten EU-Ausland ab einem Betrag von 70 Euro, die im EU-Ausland wegen eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsvorschriften  wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen; aber auch Parkverstöße, verhängt wurden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang aber auch eine Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg  v. 16.03.2010, Az.: 1 V 289/09. Dies hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass eine Vollstreckung österreichischer Geldbußen wegen Nichtbenennung des Fahrers in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist.

Lesen Sie mehr hierzu in der Pressemitteilung des VdVKA.de: