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update: Neues von Poliscan Speed - fehlerhafte Messwertzuordnung möglich

In einem laufenden Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Vorwurfs der Geschwindigkeitsüberschreitung, gemessen mit dem laserbasierten Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed auf der A 5, wurde ein Sachverständigengutachten über die Korrektheit der Messung erstellt.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Verkehrsmesstechnik Dipl.-Ing. Roland Bladt (Hohenahr) kam zu dem Ergebnis, dass bei der gegenständlichen Messung nicht plausibel sei, dass das im Beweisfoto abgebildete Fahrzeug des Mandanten die von dem Geschwindigkeitsmessgerät gemessene Geschwindigkeit auch tatsächlich gefahren ist. Durch eine fehlerhafte verzögerte Kameraauslösung kann der Messwert fälschlicherweise einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden.

Die Messung wurde von einem mobilen Messgerät Poliscan Speed mit der alten Softwareversion 1.5.3 durchgeführt. Die geschilderte Fehlerproblematik soll nach bisherigen Erkenntnissen auch nur die alte Softwareversion 1.5.3 betreffen.
Die neue Softwareversion 1.5.5 hat erst am 21.07.2010 ihre Zulassung durch die PTB erhalten und es sind noch längst nicht alle Messgeräte umgerüstet und neu geeicht.

Wer also mit Poliscan Speed (mit der alten Softwareversion) gemessen wurde und einen Bußgeldbescheid erhält, hat möglicherweise gute Chancen, dass die Messung angegriffen werden kann.
Die entsprechend Betroffenen sollten sich daher überlegen, ihren Fall durch einen im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit versierten Rechtsanwalts sowie eines entsprechend spezialisierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen zu lassen.

Eine detaillierte Aufstellung der möglichen Fehlmessungen finden Sie im Beitrag Fehlzuordnungen bei Poliscan Speed von Dipl.-Ing. Roland Bladt (PDF).