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Gelasert mit Riegl FG-21P: Verfahren eingestellt

Der Fall:

riegl-fg-21-webEin Autofahrer wurde in einer 50er-Zone außerhalb geschlossener Ortschaften in Rheinland-Pfalz "gelasert". Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21P. Besonderheit bei diesem Gerät ist, dass die Geschwindigkeitsmessung weder durch Video, noch durch Lichtbilder aufgezeichnet wird. Details über das Messgerät und Fehlermöglichkeiten finden Sie hier.

Es erging ein Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 70,00 €  und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Nach Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das Amtsgericht Westerburg abgegeben.

Die Entscheidung:
Nach durchgeführter Beweisaufnahme stand fest, dass bei einem vor Messbeginn durchzuführenden Vortest die Vorgaben der Bedienungsanleitung nicht eingehalten wurden. Das Amtsgericht Westerburg (AZ 2020 Js 52700/11.32 Owi) hat dann im Termin am 06.12.2011 das Verfahren eingestellt.

Fazit:
Es kann durchaus lohneswert sein, Messungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21 P genauer untersuchen zu lassen, da mangels Bilddokumentation hohe Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Messbetrieb und dessen Dokumentation gestellt werden.