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Lasermessung mit Leivtec XV3 auf Autobahn- Verfahren eingestellt

 Ein Mandant wurde  mit dem Lasermessgerät Leivtec XV3  in der Gemarkung Mücke auf der A5 Richtung Kassel gelasert.                                                                

Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h. Es erging schließlich ein Bußgeldbescheid mit einem  Bußgeld i.H.v.  € 140,00,- und 3  Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Bei dem Messgerät handelt es sich um ein laserbasiertes Geschwindigkeitsmessgerät, welches vorzugsweise auf Autobahnen, aber auch auf Landstraßen, Kreisstraßen  und innerorts eingesetzt wird. Nach Angabe des Herstellers sind Messungen selbst in Baustellen, Kurven und unübersichtlichen Stellen möglich. Meist ist das relativ kleine Gerät -völlig unauffällig auf einem Stativ am Fahrbahnrand aufgestellt und mangels eines Blitzes wird die Messung oft gar nicht bemerkt.

Gemessen wird mit 15 Bildern pro Sekunde und bei Tagesmessungen völlig ohne Blitz. Die Messung wird digital erfasst und muß mit einer Auswertesoftware vom Hersteller ausgewertet werden.

Wir haben die Ermittlungsakte angefordert und geprüft. Im Messrahmen war ein weiteres Fahrzeug erkennbar, was gerügt wurde. Eine Messwertauslösung durch das andere Fahrzeug war also nicht auszuschließen.

Kurze Zeit später kam die Mitteilung der Bußgeldbehörde, dass das Verfahren im Oktober 2012 eingestellt wurde.

Fazit:
Messungen mit der Leivetc XV3 sind im Falle richtiger Bedienung des Messgeräts und vollständiger Dokumentation etc. schwer angreifbar. Man muss schon genau hinschauen. Da aber auch hier (z.B. bei einer Autobahnmessung mit mehreren Spuren und dichtem Verkehr) derartige Messkonstellationen vorkommen können, kann eine Überprüfung der Messung im Rahmen einer versierten Verteidigung durchaus zum Erfolg führen. Hätte der Mandant nichts unternommen, dann wäre der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden.