Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!
  • Start
  • Aktuelles
  • 51. Verkehrsgerichtstag: Stärkung der Rechte von "Geblitzten"

51. Verkehrsgerichtstag: Stärkung der Rechte von "Geblitzten"

Der Arbeitskreis IV des 51. Verkehrsgerichtstags beschäftigte sich mit Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr. Auf der Tagesordnung standen u.a. anderen die fehlende Akzeptanz von Messergebnissen und die Auswahlkriterien für Messstellen. 

Von "geblitzten" oder "gelaserten" Mandanten kam immer wieder die Äußerung, dass sie an einer Stelle geblitzt worden seien, die den Eindruck einer reinen Abzockmaßnahme hinterließ; beispielswiese an einer übersichtlichen schnurgeraden Straße kurz vor dem Ortsausgang, ohne Fußgängerverkehr.

Damit könnte bald Schluß sein, wenn die Empfehlung des Arbeitskreises, nach welcher Ort, Zeit und Auswahl der Messstellen ausschließlich nach der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz (insbesondere Lärm- und Luftverschmutzung) auszurichten seien, umgesetzt wird.

Ebenfalls wurde empfohlen, dass sog. standardisierte Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung zum Beweis eine Foto- oder Videodokumentation erforden. Es gibt nämlich immer noch einige Geschwindigkeitsmessgeräte, wie z.B. die Laserpistole Riegl FG-21 P, bei welcher weder ein Bild, noch ein Film zum Beweis gefertigt wird und es alleine auf die Aussage des die Messung durchführenden Messpersonals ankommt.

Schließlich wurde auch ein umfängliches Akteneinsichtsrecht beschlossen. Dies verbessert die Möglichkeiten einer versierten Verteidigung schon im Vorverfahren vor der Bußgeldbehörde erheblich.