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Poliscan Speed: Verfahren eingestellt - manchmal reicht ein Schreiben

Foto Poliscan Speed

Ein Mandant erhielt eine Anhörung im Bußgeldverfahren.

Der Vorwurf:
Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A45 um 22 km/h; gemessen mit Poliscan Speed. Es drohten ein Bußgeld von € 70,- und 1 Punkt im VZR in Flensburg. Auf dem Anhörungsbogen war nur ein kleines Foto als Ausschnittsvergrößerung mit einem vorderen Kfz-Kennzeichen enthalten; nicht die sonst übliche Ausschnittsvergrößerung des Fahrers. 

Wir haben schließlich die Akte angefordert. Nach kurzer Zeit kam die Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde. Die Ermittlungsakte haben wir trotzdem angefordert. Diese offenbarte auch den Grund für die Einstellung: Es war schlicht und ergreifend kein Fahrer wegen einer Spiegelung in der Windschutzscheibe zu erkennen.

Fazit:
Warum nicht gleich eine Einstellung, wenn kein aussagekräftiges Beweisfoto vorhanden ist? Da drängt sich doch der Verdacht auf "Man kann´s ja mal versuchen..."

 

Tags: gelasert, Bußgeldbescheid, Poliscan Speed