Geblitzt! Was tun?
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Geblitzt mit Traffistar S 330 - Fahrverbot vom Tisch

Eine Mandantin wurde in NRW mit der stationären Geschwindigkeitsmessanlage Traffistar S 330 auf der Autobahn geblitzt. Es erging ein Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld von € 160,-; einem Monat Fahrverbot und 3 Punkten im VZR in Flensburg. Nach Einspruch gelangte der Fall zu Gericht.

Die auf dem Fahrerfoto abgebildete Fahrbahn war zum Teil durch Gebüsch verdeckt; eine Fahreridentifikation war von der -guten- Qualität her möglich. Durch die Verdeckung eines Teils der Fahrbahn war das in der Fahrbahn eingelassene Koaxialkabel (Piezosensor) der betreffenden Fahrspur nicht erkennbar. Schließlich war auch die Dokumentation des Messvorgangs aus verschiedenen Gründen angreifbar. Durch entsprechende Verhandlung und Ankündigung eines Beweisantrags konnte schließlich ein Wegfall des Fahrverbotes erreicht werden.

Fazit:
Es kann lohnenswert sein, auch bei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen einmal genauer hinzuschauen und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hätte die Mandantin nichts unternommen, dann wäre das Fahrverbot mit der Geldbuße rechtskräftig geworden.

Tags: geblitzt, Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung