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Fahrverbot vom Tisch: ESO ES 3.0 - Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen Gebrauchsanweisung

Ein Mandant wurde  mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 (Softwareversion 1.003) in Ranstadt (Wetterau), geblitzt.           ES-3-0-web                                                                       

Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h. Im Verfahren vor der Bußgeldbehörde erging zunächst ein Bußgeldbescheid über € 100,00 Bußgeld, 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.

Nach Einspruchseinlegung erfolgte Abgabe an das Amtsgericht Büdingen.

Dieses beauftrage einen  Sachverständigen  mit der technischen Begutachtung der Messung.

 

Der Sachverständige kam in seiner Begutachtung  u. a. zu dem Ergebnis, dass Eichung und Softwareversion in Ordnung waren; bei der Messung aber mehrfach gegen die Vorgaben der Gebrauchsanweisung verstoßen worden und aus diesem Grund eine uneingeschränkte Verwertbarkeit der Messung nicht gegeben sei.

Das Verfahren wurde vom AG Büdingen schließlich am 27.01.2014 eingestellt.

Hier erfahren Sie mehr über den Einseitensensor ESO ES 3.0

Fazit:

Geschwindigkeitsüberschreitungen, gemessen mit ESO ES 3.0  sind überprüfbar. In dem vorliegenden Fall hat sich eine entsprechende Prüfung durchaus gelohnt.

Tags: geblitzt, Fahrverbot, ESO ES 3.0