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Geblitzt mit Poliscan Speed F1 HP (stationär): 3 x Verfahren eingestellt

Die Fälle:poliscan speed in saeule web

Mandanten wurden 3 mal  im punkterelevanten Bereich von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen des Typs Poliscan Speed F1 HP geblitzt. Die betreffenden Geschwindigkeitsmessgeräte wurden nach Angaben der örtlichen Ordnungsbehörde einer Gemeinde in Hessen von einer Firma bereitgestellt. Weiterhin wurde angegeben, dass die Ordnungsbehörde Hilfeleistung für die Vorbereitung der Auswertung digitaler Aufzeichnungen erhalte, was durch Umwandlung des nicht ohne weiteren lesbaren herstellerspezifischen Datenformats in weiter bearbeitete Datenformate geschehe.

Im Rahmen der Verteidigung erfolgten zunächst keine Einwendungen gegen den Messvorgang selbst, wohl aber wurde in Frage gestellt, ob es sich dabei tatsächlich um hoheitliche Messungen gehandelt hat.

Nach Einspruchseinlegung wurden die Verfahren zunächst an das örtlich zuständige Amtsgericht Gießen abgegeben. Im Verfahren wurde seitens der Verteidigung weiter eine Aufklärung hinsichtlich des Umfangs der Tätigkeit des Dienstleisters angestrebt.

Das Amtsgericht Gießen stellte schließlich sämtliche Verfahren ein.

Fazit:

Geschwindigkeitsmessungen, bei denen Geschwindigkeitsmessgeräte per Vertrag an die betreffenden Städte oder Gemeinden vermietet werden oder entsprechende Dienstleistungsvereinbarung getroffen worden, sollten kritisch betrachtet werden. Leider kann man jedoch bei Erhalt eines Anhörungsbogens im Bußgeldverfahren und eines Bußgeldbescheides noch nicht erkennen, ob eine solche Konstellation vorliegt. Dies ist erst durch Prüfung der Ermittlungsakte möglich, wobei jedoch nur ein Rechtsanwalt entsprechende Akteneinsicht erhält.

Tags: Poliscan Speed, Poliscan Speed F1 HP, Auswertung