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Leivtec XV3 - Freispruch AG Jülich von OLG Köln gekippt

 

Wir berichteten hier über einen Freispruch des AG Jülich  bzgl. einer Geschwindigkeitsmessung mit  dem Gerät Leivtec XV3. Das Amtsgericht Jülich folgte seinerzeit  der Argumentation eines renommierten Sachverständigen und kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund einer fehlenden Prüfung auf Magnetfeldresistenz  es somit an einer ordnungsgemäßen Zulassung des Geschwindigkeitsmessgerätes durch die PTB mangele, so, dass auch kein standardisiertes Messverfahren vorgelegen habe.

Das OLG Köln hob jetzt das Urteil des AG Jülich v. 08.12.2017, Aktenzeichen 12 Owi 122/16, auf. Es schloss sich der Auffassung des OLG Frankfurt an, nach der der Bauartzulassung durch die PTB die Funktion eines Behördengutachtens im Sinne eines sogenannten "antizipierten Sachverständigengutachtens" zukommt. Der Fall wurde zur erneuten Entscheidung an das AG Jülich zurückverwiesen.

Quelle: OLG Köln, Beschluss vom 20. April 2018 – III-1 RBs 115/18 –, via juris

Fazit:

Das Thema einer Problematik der elektromagnetischen Verträglichkeit des Leivtec XV3 dürfte damit zunächst "vom Tisch" sein. Nach der letzten Stellungnahme der PTB v. 20.03.2018 erfüllt das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3 alle EMV-Anforderungen.

 

 

 

 

Tags: geblitzt, Leivtec XV3, elektromagnetische Verträglichkeit