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Auffahrunfall: Bremsen bei Gelblicht vor Ampel - Auffahrender haftet voll

Der Fall:

Vor einer Ampel kam es zu einem Auffahrunfall, als ein Citroen  beim Wechsel von grün auf gelb vor der Haltelinie plötzlich abrupt abbremste und das nachfolgende Fahrzeug, ein BMW, nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kam.  Der Auffahrende begehrte von dem Vorderfahrzeug Schadensersatz mit der Argumentation, er hätte sein Fahrzeug nur halten bzw. abbremsen dürfen, wenn dies gefahrlos möglich gewesen wäre. Er vertrat die Auffassung, dass der Citroen trotz Gelblichts den Kreuzungsbereich hätte befahren müssen.

Die Entscheidung:

Die Klage wurde von dem Landgericht Hannover abgewiesen. Der BMW- Fahrer legte Berufung ein und der Fall landete vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle. Das OLG bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und erteilte einen Hinweisbeschluß, nach welchem es ankündigte, die Berufung zurückzuweisen. Es vertrat die Argumentation, dass der Führer eines Fahrzeugs damit rechnen muss, dass das vor ihm fahrende Fahrzeug bei Annäherung an eine Ampel plötzlich abrupt abbremst, weil die Ampel von grün auf gelb umspringt.

Quelle: Hinweisbeschluß des OLG Celle v. 07.05.2018; Aktenzeichen 14 U 60/18 via juris

Tags: Auffahrunfall, Gelblicht