Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!
  • Start
  • Aktuelles
  • Blitzerfoto in schlechter Qualität - Chancen in der Verteidigung!

Blitzerfoto in schlechter Qualität - Chancen in der Verteidigung!

Nicht selten kommt es vor, dass Blitzerfotos (Fahrerfoto, Fahrerlichtbild; z.B. v. Poliscan Speed, eso ES 3.0, Leivtec XV3 etc.) von schlechter Qualität sind. In solchen Fällen bestehen durchaus gute Chancen bei versierter Verteidigung, da schlussendlich das Amtsgericht von der Fahrereigenschaft des Betroffenen überzeugt sein muss - was gar nicht so einfach ist, wie der vom Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschiedene Fall zeigt.

Ursprünglich wurde der betroffene Fahrer vom Amtsgericht wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 120,00 €, verbunden mit einem Punkt in Flensburg, verurteilt. In dem Verfahren hatte der Betroffene geschwiegen oder die Fahrereigenschaft bestritten. Das Amtsgericht beauftragte einen Sachverständigen, welcher in seiner Begutachtung zu dem Ergebnis kam, dass der Betroffene höchstwahrscheinlich der Fahrer sei, die Begutachtung jedoch unter dem Vorbehalt stehe, dass nicht ein Blutsverwandter für die Fahrereigenschaft in Frage komme. Das Amtsgericht schloss sich "in eigener Überzeugungsbildung" dem an und verurteilte.

Die Entscheidung:

Der Fall gelangte in der zugelassenen Rechtsbeschwerde vor das OLG Oldenburg. Das OLG vertrat die Auffassung, dass sich das Amtsgericht Entscheidung etwas zu leicht gemacht habe. Es habe ausschließlich auf die Wertung des Sachverständigen abgestellt. "Höchstwahrscheinlich" reichte dem OLG in diesem Fall nicht aus.  Eine von einem Sachverständigen festgestellte hohe Identitätswahrscheinlichkeit trägt im Falle minderer Fotoqualität eine Verurteilung nicht alleine, Im Endergebnis hob das OLG das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurück.

Quelle: Verkehrsanwälte Info 14/2018; Beschluss des OLG Oldenburg vom 22.06.2018 – 2 Ss (OWi) 176/18

Fazit:

Ebenfalls kommt es nicht selten vor, dass die Gesichter bei Fahrerbildern teilverdeckt sind, z.B. durch den Innenspiegel, die Sonnenblende oder auch an der Scheibe angebrachtes Navi. Auch in solchen Fällen können durchaus Chancen in der Verteidigung bestehen.

Haben Sie Fragen? Ein erstes Gespräch oder Telefonat über die Möglichkeit einer Mandatsannahme ist kostenlos!

 

Tags: Fahreridentifikation, Blitzerfoto, Fahrereigenschaft