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VG Hannover: Streckenradar Section Control ist rechtswidrig!

Gerade mal seit Ende 2018 in Betrieb; nun schon wieder abgeschaltet!

 

Das VG Hannover hat in der Erfassung der Kfz-Kennzeichen aller in dem überwachten Streckenabschnitt (B 6 in Laatzen) fahrenden Fahrzeuge einen unzulässigen Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte informationelle Selbstbestimmungsrecht gesehen. Dafür fehle es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.

Das Land Niedersachsen als Betreiber musste die Geschwindigkeitsüberwachungs-Anlage abschalten.

Quelle: Pressemeldung des VG Hannover vom 13.03.2019

Tags: Section Control, Streckenradar